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Eine Erhebung der AK Wien hat gezeigt, dass mehr als zwei Drittel der Finanzberater:innen nicht zufriedenstellend oder nur oberflächlich Auskunft über ihre Vergütung geben.
Konsument:innen sollten gesetzlich verpflichtend bei Versicherungsanlageprodukten verschiedene Vergütungsmodelle vorgelegt werden:
In einer weiteren Erhebung hat die AK die verschiedenen Vergütungsmodelle miteinander verglichen. Die Berechnungen zeigen, dass in allen Modellannahmen die aufwandsbasierte Honorarberatung geldwerte Vorteile bei Betrachtung der Ablaufleistungen und bei Rückkaufswerten erbringt.
Die Modellannahmen zeigen weiters, dass der Tarif, der die Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt, häufig eine höhere Ablaufleistung erbringt als der Tarif mit Verteilung der Kosten auf die ersten 5 Jahre der Laufzeit. Die derzeitige gesetzliche Regelung – Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre – bringt Versicherungsnehmer:innen erhebliche Nachteile.
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