Banken langen bei Kreditspesen kräftig zu!
Fünf von elf geprüften Banken hoben ihre Preise und Spesen etwa bei Girokonten und im Zahlungsverkehr an.
Banken dürfen Kontoführungsgebühren nicht einseitig erhöhen. Eine automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex (VPI) ist unzulässig. Soll eine Kontogebühr steigen, muss die Bank die gesetzlichen Regeln für Vertragsänderungen einhalten.
Früher passten viele Banken Kontoführungsgebühren und andere laufende Entgelte – etwa die Jahresgebühr für eine Bankomatkarte – regelmäßig an den Verbraucherpreisindex (VPI) an.
Diese automatische Indexanpassung ist jedoch unzulässig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits mehrfach klargestellt, dass Banken Kontogebühren nicht automatisch an den VPI anpassen dürfen.
Automatische Änderungen sind nur bei Zinssätzen und Wechselkursen zulässig, wenn dafür im Vertrag Referenzwerte – etwa der Euribor – vereinbart wurden.
Will eine Bank Kontoführungsgebühren oder andere laufende Entgelte erhöhen, muss sie die gesetzlichen Vorgaben für Vertragsänderungen nach dem Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) einhalten.
Die Bank muss
Die Information muss den Kund auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das kann etwa ein Brief, eine E-Mail oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – auch das elektronische Postfach im Online-Banking sein.
Werden diese gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, ist die Vertragsänderung unwirksam.
Die Regelungen gelten nicht nur für Girokonten. Sie betreffen alle Zahlungsdiensteverträge, etwa auch Kreditkartenverträge.
Lesen Sie Mitteilungen Ihrer Bank aufmerksam. Hinweise auf Vertragsänderungen sind nicht immer sofort als solche erkennbar und können wie Werbe- oder Informationsschreiben aussehen.
Wenn Sie einer Gebührenerhöhung nicht zustimmen möchten, müssen Sie der Änderung vor ihrem Inkrafttreten widersprechen.
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