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Lehre

Welche Rechte habe ich?  
Wie schaut's mit Geld und der Berufsschule aus? 

Das wichtigste für sie als auszubildende:r

Ein männlicher Jugendlicher mit Gehörschutz steht an einer Werkbank und bearbeitet ein Holzbrett mit einer Fräsmaschine. © jörn buchheim, stock.adobe.com

Rechte & Pflichten

Lehrzeit ist keine Herrenzeit? Tatsächlich haben Sie als Lehrling während der Ausbildung im Betrieb und in der Schule Pflichten - aber auch Rechte!

Automechanikerin steht stolz vor einem aufgebockten Fahrzeug © runzelkorn, stock.adobe.com

Lehr­ver­hält­nis und Lehr­ver­trag

Mit dem Start der fachlichen Ausbildung und der Arbeit im Lehrbetrieb beginnt das Lehrverhältnis. Worauf Sie beim Lehrvertrag achten sollten.

Mann in Arbeitshose und Frau im Anzug stehen vor einem Fahrzeug in einer Werkstatt und geben beide einen Daumen nach oben. © Karin & Uwe Annas, stock.adobe.com

Ar­beits­zeit

Lehr­ling unter 18? Als Jugend­liche gelten für Sie eigene Ar­beits­zeit­be­stimmung­en. Wie lange Sie ar­beit­en dürfen und was Ihn­en bei Über­stund­en zu­steht.

Lehrling mit Tablet © auremar, stock.adobe.com

Unterrichtszeit - Arbeitszeit

Wie passen Berufsschule und Ausbildung im Betrieb unter einen Hut? Diese Regeln gelten, damit Sie nicht mehr im Einsatz sind, als das Gesetz erlaubt.

Geld © mocker_bat, Fotolia.com

Lehrlingseinkommen

Wie viel Lehrlingseinkommen steht Ihnen zu? Wann wird gezahlt? Bekommen Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Und was passiert im Krankheitsfall?

Paar beim Ausfüllen eines Formulares © JackF, Fotolia.com

Lehrabschlussprüfung

Ein Meilenstein in der Berufsausbildung: Wer zur Lehrabschlussprüfung antreten darf und wann Lehrlinge ihren Prüfungstermin ansetzen können.

auch gut zu wissen

Ver­längerte Lehrzeit oder Teil­qua­li­fi­zier­ung

Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung können einen Lehrabschluss unter besonderen Bedingungen machen.

Lehrausbildung mit reduzierter Arbeitszeit

Bei Kinderbetreuungspflichten oder aus gesundheitlichen Gründen kann die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit in der Lehre reduziert werden.

Weiter­beschäftigungs­pflicht

Nach Ende der Lehre hat ein Lehrling das Recht, noch 3 Monate beschäftigt zu werden. Freiwillig dürfen Sie den Arbeitsplatz aber auch sofort wechseln!

Mein Lohn­zettel

Nutzen Sie unseren inter­aktiven Lohn­zettel und lesen Sie nach, was die Be­griffe auf Ihrer monat­lich­en Lohn­ab­rech­nung be­deut­en.

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