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Viele ArbeitnehmerInnen können wir durch Beratung unterstützen, zahlreiche weitere brauchen unsere Rechtsvertretung, um zu Ihrem Recht zu kommen. Einige unserer Beratungsfälle schlagen hohe Wellen.
Statt zu helfen,
beendete der Chef das Arbeitsverhältnis mit dem Belästiger und der Frau.
Datum: 25.11.2024
Die AK erstritt für eine Buchhalterin eine Nachzahlung von über 4.200 Euro brutto plus Zinsen sowie eine Entschädigung von 1.400 Euro netto.
Datum: 28.10.2024
Die AK hat vor dem OLG erfolgreich Schadenersatz für eine junge Frau erreicht, die sexuell belästigt wurde und deren Chef ihr nicht geholfen hat.
Datum: 11.4.2024
Frau M. wandte sich an die AK. Nach Intervention wurde als Schadenersatz das Gehalt bis zum Ende der Befristung sowie eine Entschädigung bezahlt.
Das AK Beratungszentrum Donaustadt erkämpfte 2.700 Euro Nachzahlung und setzt sich für eine Entschädigung ein.
Datum: 18.4.2023
Die AK hilft einer jungen Frau, die von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt wurde,
Schadenersatz einzuklagen. Das Urteil ist bereits
rechtskräftig.
Datum: 11.4.2023
Frau A. hatte nach Rückkehr aus der Karenz Pech im Unglück: Die Insolvenzverwalterin bestritt ein Arbeitsverhältnis, das AMS zahlte keine Arbeitslose.
Datum: 29.12.2022
Die AK hat gegen Plachutta eine Beschwerde eingebracht, weil Arbeitnehmer ihre Arbeitszeitaufzeichnungen per Handflächenscan unterzeichnen müssen.
Die Arbeitnehmerin bekommt 1.175 Euro nachbezahlt, ihre Kolleginnen ebenso. Jetzt zahlt das Unternehmen sogar über Kollektivvertrag.
Herr Ü. bekam nach 16 Jahren die Fristlose. Mit Hilfe der Arbeiterkammer konnte der Techniker die Abfertigung vor Gericht erfolgreich einklagen.
Herr und Frau M. sind stolze Eltern einer kleinen Tochter. Doch das frische Familienglück wird durch unbegreifliche bürokratische Hürden getrübt.
Datum: 13.12.2018
27 Jahre arbeitete Stanislav C. als Kellner bei einer großen Hotelkette. Dann vergaß er einmal im Stress einer Hochzeitsgesellschaft eine Bonierung.
Dieser Fall schlug Wellen: Ein Kellner süßt selbst mitgebrachte Erdbeeren mit Zucker aus dem Restaurant – und wird entlassen. So konnte die AK helfen.
Datum: 2.10.2017
Einer der verrücktesten Fälle aus 25 Jahren AK Rechtsschutz: Museumsaufseher Wolf D. sollte entlassen werden, weil er ein Kunstwerk um 1 cm verschob.
Brigitta G. war wegen Burnout im Krankenstand, da wurde sie wegen angeblich unerlaubten Ausgangs entlassen. Doch die Ärztin hatte den sogar verordnet.
Als Bernd A. den Job wechselte, verklagte ihn sein früherer Arbeitgeber auf 30.000 Euro Strafe. Dagegen kämpfte er mit Hilfe der AK vor Gericht.
Mit 52 wurde Karin P. plötzlich gekündigt, weil ihr Arbeitgeber ins Ausland übersiedelte. Darf eine langjährige Angestellte einfach „abgebaut“ werden?
Datum: 29.5.2017
Nachdem Amina F. ihrer Chefin von ihrer Schwangerschaft erzählte, überreichte diese die Kündigung und schob falsche Gründe vor. Wie es weiterging.
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