Weiterbildungsbeihilfe und -teilzeitbeihilfe
Mit 8. Juni 2026 wird als Nachfolgemodell der abgeschafften Bildungskarenz die Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe eingeführt.
Das Stipendium fördert Ausbildungen von Erwachsenen, die bis Ende 2025 begonnen werden. Die AK fordert einen Ausbau des Fachkräftestipendiums.
Der Pflegeausbildungszuschuss unterstützt sie in der Zeit der Ausbildung finanziell.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2026 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65