Unter­richts­zeit­en in der Be­rufs­schule

Während der Lehre muss ein Lehrling auch die Berufsschule be­such­en. Da­für gelten jedoch bestimmte Regeln, damit der Lehrling sowohl die Aus­bild­ung im Betrieb als auch die schulische Ausbildung unter einen Hut bringt:

  • Der Lehrling muss freibekommen, um die Berufsschule zu besuchen. Für die Unterrichtszeit wird das Lehrlingseinkommen weiterbezahlt.
  • Die Unterrichtszeit (einschließlich Pausen, jedoch ohne Mittagspause) wird auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.
  • Beträgt die Unterrichtszeit an einem Schultag mindestens acht Stunden, so ist eine Beschäftigung im Betrieb nicht mehr zulässig.
  • Beträgt die Unterrichtszeit weniger als acht Stunden, ist eine Beschäftigung nur insoweit zulässig, als die Unterrichtszeit, die notwendige Wegzeit zwisch­en Betrieb und Schule und die im Betrieb zu verbringende Zeit die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreiten. 
  • Besucht der Lehrling eine lehrgangsmäßige oder saisonmäßige Berufsschule, darf er während des tatsächlichen Besuchs des Lehrganges bzw. der saison­mäßigen Berufsschule nicht im Betrieb beschäftigt werden.
  • Entfallen ganze Schultage oder Wochen, z.B. auf Grund von Semesterferien oder schulautonomen Tagen, besteht für den Lehrling die Verpflichtung, im Betrieb zu arbeiten.

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Ein männlicher Jugendlicher mit Gehörschutz steht an einer Werkbank und bearbeitet ein Holzbrett mit einer Fräsmaschine.

Rechte & Pflichten

Lehrzeit ist keine Herrenzeit? Tatsächlich haben Sie als Lehrling während der Ausbildung im Betrieb und in der Schule Pflichten - aber auch Rechte!

Schülerinnen

Lehr­ver­hält­nis und Lehr­ver­trag

Mit dem Start der fachlichen Ausbildung und der Arbeit im Lehrbetrieb beginnt das Lehrverhältnis. Worauf Sie beim Lehrvertrag achten sollten.

Ar­beits­zeit

Lehr­ling unter 18? Als Jugend­liche gelten für Sie eigene Ar­beits­zeit­be­stimmung­en. Wie lange Sie ar­beit­en dürfen und was Ihn­en bei Über­stund­en zu­steht.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz