Saftige Teuerungen bei billigsten Lebensmitteln!
Kaffee, Orangensaft, Brot & Co. – für die billigsten Lebensmittel müssen Konsument:innen wieder tiefer ins Geldbörsel greifen.
Achtung: Ein Vertrag kommt leichter zu Stande, als man denkt! Doch wer kann Verträge abschließen? Worauf soll man beim Abschluss achten?
Immer wieder werden KonsumentInnen Waren zugestellt, die sie gar nicht bestellt haben. Für diese Fälle gibt es eine gesetzliche Klarstellung.
Wer sich bei der Auswahl eines Geschenks nicht ganz sicher ist, soll sich schon beim Einkauf einen möglichen Umtausch vereinbaren.
Auf Skonto gibt es keinen Anspruch. Vereinbaren Sie die Möglichkeit eines Skontoabzugs schon bei Auftragserteilung schriftlich mit dem Unternehmen.
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