Reparatur
Warten Sie nicht mit der Reparatur, wenn Ihr Auto einen Defekt hat! Worauf Sie achten sollten, um die Kosten gering zu halten.
Nehmen Sie sich Zeit, wenn Sie den Inhalt des Kaufvertrages studieren. Gerade das Kleingedruckte erfordert viel Aufmerksamkeit.
Autohändler:innen verwenden oft vorformulierte Vertragsbedingungen, die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie enthalten in aller Regel Klauseln über Zahlungskonditionen, Stornogebühren, Liefertermin und eine Zustandsbewertung des Fahrzeuges. Die Zustandsbewertung beschreibt lediglich, in welchem Zustand Sie das Auto kaufen. Die Zustandsbewertung weist Klassen von 1 bis 4 auf.
Vielfach arbeiten Autohändler:innen auch mit eigenen Bewertungen (z.B. A,B,C,D), die im jeweiligen Umfang Vertragsinhalt werden. Achten Sie besonders auf diese Bewertungen!
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler kaufen, achten Sie darauf, ob der/die Händler:in auch tatsächlich der/die Verkäufer:in ist oder lediglich ein/e Vermittler:in, der/die einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson zu einer anderen Privatperson vermittelt. In der Praxis ist das für den/die Konsument:in nicht immer durchschaubar. Stempel und Unterschrift des/der Händler:in am privaten Vertrag bedeuten nur die Beglaubigung der Unterschriften der beiden Vertragspartner:innen. Das kann fatale Folgen nach sich ziehen, da in einem Vertragsverhältnis zwischen 2 Privatpersonen die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann. Der/die Händler:in als Verkäufer:in darf die Gewährleistung nicht ausschließen. Eine Einschränkung der Gewährleistung (Fristverkürzung auf ein Jahr) durch den/die Händler:in ist möglich, wenn dies im Einzelnen mit Ihnen vereinbart wurde und das Fahrzeug bereits länger als ein Jahr zugelassen war.
Gerät der/die Händler:in mit der Aushändigung des gekauften Fahrzeugs in Verzug, müssen Sie mittels eingeschriebenen Briefes eine angemessene Nachfrist setzen und mit Rücktritt drohen. Erst dann können Sie vom Vertrag zurücktreten. Diese Nachfrist wird zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.
Grundsätzlich können einmal abgeschlossene Verträge nicht rückgängig gemacht werden. Sie können den/die Unternehmer:in ersuchen, den Vertrag zu stornieren. Dazu ist ein Unternehmen jedoch nicht verpflichtet und es kann eine Stornogebühr verrechnet werden. Deren Höhe ist gesetzlich nicht geregelt. Die meisten Autohändler:innen haben aber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen 10 - 20 Prozent des Kaufpreises vorgesehen.
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