Sparzinsenmonitor
Täglich fällige Zinsen für Sparkonten sind für neue Kund:innen verlockend, aber nach ein paar Monaten mickrig.
Das Sparbuch gehört zu den klassischen Sparformen in Österreich. Es eignet sich für alle, die Geld sicher aufbewahren und – je nach Sparform – flexibel oder nach einer vereinbarten Bindungsfrist darüber verfügen möchten.
Welche Sparbuchform möglich ist, hängt unter anderem von der Höhe des Sparguthabens ab. Außerdem unterscheiden sich die Angebote der Banken bei Zinsen, Laufzeiten und Konditionen.
In Österreich gibt es zwei Sparbuchformen, die heute neu eröffnet werden können:
Welche Form möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der Höhe des Sparguthabens.
Ein Namenssparbuch lautet auf die identifizierte Sparbuchinhaberin oder den identifizierten Sparbuchinhaber.
Ab einem Guthaben von 15.000 Euro ist ein Namenssparbuch gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei niedrigeren Sparbeträgen kann ein Namenssparbuch eröffnet werden.
Ein Namenssparbuch kann lauten
Für eine Auszahlung benötigen Sie:
Die Bank darf grundsätzlich nur an die legitimierte Sparbuchinhaberin oder den legitimierten Sparbuchinhaber auszahlen.
Ein Sparbuch mit Losungswort kann nur eröffnet werden, wenn das Guthaben unter 15.000 Euro liegt.
Es lautet auf eine Bezeichnung oder eine Nummer und ist mit einem Losungswort geschützt. Ein Personenname darf dabei nicht als Bezeichnung verwendet werden.
Für eine Auszahlung müssen Sie
Nein.
Seit 1. November 2000 können in Österreich keine anonymen Sparbücher mehr neu eröffnet werden.
Bestehende anonyme Sparbücher können zwar weiterhin bestehen, Ein- und Auszahlungen sind jedoch nur nach Feststellung der Identität möglich.
Ab einem Sparguthaben von 15.000 Euro gelten strengere gesetzliche Vorschriften.
Die Bank muss die Sparbuchinhaberin oder den Sparbuchinhaber eindeutig identifizieren. Auszahlungen dürfen grundsätzlich nur mehr an diese legitimierte Person erfolgen.
Nein.
Banken sind nicht verpflichtet, ein Sparbuch anzubieten oder mit jeder Person einen Vertrag abzuschließen.
Viele Banken führen klassische Sparbücher nur mehr für bestehende Kund. Erkundigen Sie sich daher vorab, ob die gewünschte Bank diese Sparform anbietet.
Vergleichen Sie nicht nur den Zinssatz. Wichtig sind auch:
Melden Sie den Verlust möglichst rasch Ihrer Bank.
Je nach Sparbuchart kann ein gerichtliches Kraftloserklärungsverfahren erforderlich sein, bevor das Guthaben wieder ausbezahlt werden kann. Die Bank informiert Sie über die nächsten Schritte.
Ja. Sparguthaben bei österreichischen Banken sind grundsätzlich durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt.
Ob eine andere Person Geld beheben kann, hängt von der Sparbuchform und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Insbesondere bei Namenssparbüchern sind Auszahlungen grundsätzlich nur an die legitimierte Sparbuchinhaberin oder den legitimierten Sparbuchinhaber möglich.
Ja. Sie können mehrere Sparbücher bei einer oder mehreren Banken führen.
Vergleichen Sie vor der Eröffnung nicht nur die Zinsen. Achten Sie auch darauf, wie flexibel Sie auf Ihr Geld zugreifen können und welche Kosten oder Bindungsfristen mit dem Sparbuch verbunden sind. Gerade bei langfristigem Sparen können diese Unterschiede entscheidend sein.
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