Rechte nach dem Verbraucherkreditgesetz
Sie können innerhalb von 14 Tagen von einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag zurücktreten – und zwar ohne Angabe von Gründen.
Kreditvermittlerinnen und -vermittler vermitteln ein Kreditinstitut, das Ihnen einen Kredit gewährt. Für diese Dienstleistung müssen Sie eine Provision bezahlen.
Legen Sie daher besonderes Augenmerk auf die Kosten und fragen Sie nach, welche Provisionen und Entgelte verlangt werden. Angesichts der Kosten sollten Sie sich am besten schon vorher die Frage stellen, ob sich eine Kreditvermittlung wirklich lohnt. Oder ob Sie besser selbst bei Banken nachfragen und Angebote einholen.
In diesem Fall darf Ihnen der Kreditvermittler keinen teureren Kredit anbieten. Das bedeutet: Der effektive Jahreszinssatz des neuen Kredites darf gegenüber dem effektiven Jahreszins des bestehenden Kredites – bei Einrechnung der Provision – keine wirtschaftliche Mehrbelastung für Sie als Kreditwerberin bzw. Kreditwerber bedeuten.
Lassen Sie sich einen Personalkredit (= Privatkredit) vermitteln, dann unbedingt mit einem schriftlichen Kreditvermittlungsauftrag. Der Auftrag muss ausdrücklich auf die Vermittlung eines Kredites lauten. Darüber hinaus kann er nur befristet auf höchstens 4 Wochen abgeschlossen werden und muss folgende Angaben enthalten:
Ein Kreditvermittlungsvertrag über einen Personalkredit ist nur wirksam, wenn er schriftlich ist und er muss alle oben genannten Angaben enthalten.
Für die Vermittlungskosten bei Hypothekarkrediten gibt es unterschiedliche vertragliche Regelungen.
Grundsätzlich ist es bei Wohnkrediten auch möglich, für die Beratung ein eigenes Honorar zu vereinbaren – und zwar unabhängig vom Vermittlungserfolg des Kredits. Achtung: Dieses Entgelt schulden Sie auch dann, wenn Ihnen kein Kredit vermitteln werden kann.
Über ein solches Entgelt müssen Sie aber vor Vertragsabschluss informiert werden und es muss Bestandteil der schriftlichen Vereinbarung sein. Lesen Sie daher die Verträge und Unterlagen aufmerksam durch.
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