Digital zahlen: Bequem, einfach, riskant!
Alarmierend: Mit Online-Überweisungen hatte schon fast jede:r Fünfte (vor allem Jüngere) ernste Probleme.
Mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie das Risiko eines Kartenmissbrauchs deutlich reduzieren:
Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung der Bankomatkarte außerhalb Europas und der USA häufig nur nach einer zusätzlichen Freischaltung möglich (GeoControl).
Informieren Sie sich vor einer Reise auf der Website Ihrer Bank, in welchen Ländern Ihre Karte eingesetzt werden kann. Ist Ihr Reiseziel nicht freigeschaltet, kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Bank.
Gehen Sie rasch vor:
Wird Ihre Karte missbräuchlich verwendet und war der Verlust oder Diebstahl für Sie nicht erkennbar, haften Sie grundsätzlich nicht.
Wichtig ist jedoch, Karte und PIN sorgfältig aufzubewahren:
Je höher Ihr Behebungslimit, desto größer ist auch das mögliche finanzielle Risiko.
Melden Sie den Vorfall umgehend Ihrer Bank. Außerhalb der Öffnungszeiten empfiehlt sich zusätzlich eine Sperre der Karte. Im Zweifel gilt: Karte sofort sperren lassen.
Bricht der Bankomat den Vorgang ab und Sie wissen nicht, ob der Betrag vom Konto abgebucht wurde, informieren Sie Ihre Bank.
Außerhalb der Öffnungszeiten notieren Sie:
Anhand des Bankomat-Journals kann überprüft werden, ob tatsächlich Geld ausgezahlt wurde.
Für die Sperre einer Bankomat- oder Kreditkarte dürfen Banken keine Sperrgebühr verrechnen. Das hat der Oberste Gerichtshof klargestellt.
Wurde Ihnen seit 1. November 2009 eine Sperrgebühr verrechnet, können Sie diese von Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen zurückfordern.
Tipp: Nutzen Sie dafür den AK-Musterbrief.
Auch Gebühren für Ersatzkarten wurden vom OGH mehrfach als unzulässig beurteilt.
Seit 1. Juni 2018 gilt jedoch: Eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte ist zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart wurde.
Musterbriefe
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