Nährwert-Angaben: Wenig Zucker – gute Werbung?
Die Hersteller machen sich das steigende Gesundheitsbewusstsein der KonsumentInnen gerne zu nutze und werben auf ihren Produkten immer häufiger mit einem geringen Zuckergehalt.
Doch ihren Anpreisungen sind Grenzen gesetzt: Die „Claims-Verordnung“ der EU schreibt genau vor, wann und wie Hersteller mit solchen nährwertbezogenen Angaben werben dürfen. Konkret stehen ihnen vier so genannte Auslobungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- zuckerfrei
- zuckerarm
- reduzierter Gehalt an Zucker
- ohne Zuckerzusatz
Zuckerfrei oder zuckerarm?
Schmückt sich ein Produkt mit dem Titel „zuckerfrei“, darf es tatsächlich nur minimale Mengen an Zucker enthalten: 0,5 g Zucker ist die Obergrenze pro 100 g (bzw. 100 ml bei Getränken).
Als „zuckerarm“ gilt ein festes Lebensmittel dann, wenn es pro 100 g nicht mehr als 5 g Zucker enthält. Bei Getränken dürfen 100 ml höchstens 2,5 g Zucker beinhalten, um als „zuckerarm“ zu gelten.
Tipp
Ob zuckerfrei oder zuckerarm: In der Nährwerttabelle am Produktetikett muss immer angegeben sein, wie viel Zucker genau enthalten ist!
Reduzierter Gehalt an Zucker
„Reduzierter Zuckergehalt“ bedeutet, dass der Zuckergehalt des angepriesenen Lebensmittels um mindestens 30 Prozent niedriger ist als in vergleichbaren Produkten. Wie viel weniger Zucker als üblich zum Beispiel eine zuckerreduzierte Limonade konkret enthält, erfahren Sie durch den Vergleich der Nährwerttabelle mit ähnlichen Limonaden.
Ohne Zuckerzusatz
Ein Produkt, das laut Etikett „ohne Zuckerzusatz“ hergestellt wurde, kann sehr wohl Zucker enthalten! Wenn darin natürlicherweise Zucker steckt– etwa der Fruchtzucker bei Säften – müssen die KonsumentInnen mit der Aufschrift „enthält von Natur aus Zucker“ darauf aufmerksam gemacht werden. Den genauen Zuckergehalt finden Sie dann in der Nährwerttabelle.
Keinesfalls erlaubt ist es den Herstellern aber, bei Produkten mit dieser Aufschrift Zucker oder andere süßende Stoffe wie Honig oder Apfeldicksaft zuzugeben.
Achtung!
Bei Säften ist es bald generell gesetzlich verboten, Zucker zuzusetzen. Dann dürfen die Hersteller auf Fruchtsäften auch nicht mehr mit der Auslobung „ohne Zuckerzusatz“ werben, weil das als selbstverständlich gelten kann!
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