Haushaltsversicherung: So sind Ihr Zuhause und Ihr Hausrat geschützt
Fast jede:r hat eine Haushaltsversicherung. Die Unterschiede bei Preis und Leistung sind jedoch groß. Deshalb gilt: Prüfen Sie vor dem Abschluss genau, welchen Schutz Sie wirklich brauchen. Neben dem Basisschutz bieten Versicherungen oft zusätzliche Leistungen an. Diese kosten extra und sind nicht immer sinnvoll.
Ein Vergleich verschiedener Angebote lohnt sich. So finden Sie eine Versicherung, die zu Ihren Bedürfnissen passt und gleichzeitig günstig ist.
Was deckt die Haushaltsversicherung ab?
Die Haushaltsversicherung ersetzt Schäden an beweglichen Gegenständen in Ihrer Wohnung. Dazu gehören zum Beispiel:
- Möbel
- Teppiche
- Elektrogeräte
- Kleidung
In der Regel umfasst sie folgende Bereiche:
- Feuerschäden
- Sturmschäden
- Leitungswasserschäden
- Einbruchdiebstahl
- Glasbruch
Meist ist auch eine Privat-Haftpflichtversicherung enthalten. Diese übernimmt Schäden, die Sie anderen Personen versehentlich zufügen.
So finden Sie die passende Haushaltsversicherung
Überlegen Sie zuerst, welchen Versicherungsschutz Sie tatsächlich benötigen.
Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
- Wählen Sie nur Leistungen, die Sie wirklich brauchen. Verzichten Sie auf unnötige Zusatzbausteine. Wer beispielsweise keine Glasbruchversicherung benötigt, kann dadurch Prämien sparen.
- Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme zum Wert Ihres Hausrats passt.
- Vereinbaren Sie möglichst einen Unterversicherungsverzicht. Dadurch kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung nicht kürzen, wenn die Versicherungssumme nach den vereinbarten Regeln berechnet wurde.
- Besitzen Sie wertvolle Gegenstände, etwa Schmuck, Kunstwerke oder hochwertige Uhren? Informieren Sie Ihre Versicherung. Möglicherweise brauchen Sie eine höhere Versicherungssumme oder müssen bestimmte Aufbewahrungsvorschriften einhalten.
- Vergleichen Sie nicht nur die Prämie, sondern auch den Leistungsumfang, Ausschlüsse und mögliche Dauerrabatte.
- Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss beraten und lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig.
Versicherung regelmäßig überprüfen
Prüfen Sie Ihre Polizze alle paar Jahre. So stellen Sie sicher, dass
- die Versicherungssumme noch ausreicht und
- alle wichtigen Risiken weiterhin abgedeckt sind.
Im Schadensfall: Was ist zu tun?
Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.
Die Versicherungsbedingungen sehen meist folgende Fristen vor:
- Sachversicherung (z. B. Schäden am Hausrat): in der Regel innerhalb von drei Tagen
- Haftpflichtversicherung: unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche
Melden Sie den Schaden möglichst schriftlich, am besten per Einschreiben. So können Sie den Versand nachweisen.
Erstellen Sie außerdem eine Liste aller beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Legen Sie diese sowohl Ihrer Versicherung als auch – wenn erforderlich – den Sicherheitsbehörden vor.
Lassen Sie Sparbücher, Bankomatkarten, Kreditkarten oder Schecks sofort sperren, wenn sie gestohlen wurden.
Polizei verständigen
Bei
- Feuer,
- Einbruchdiebstahl oder
- Raub
müssen Sie jedenfalls die Polizei verständigen.
Neuwert oder Zeitwert – worin liegt der Unterschied?
Neuwert
Bei einer Versicherung zum Neuwert ersetzt die Versicherung den Betrag, der am Tag des Schadens notwendig ist, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen. Das gilt unabhängig davon, wie alt der beschädigte oder gestohlene Gegenstand war.
Zeitwert
Manche Versicherungsverträge enthalten eine Zeitwertklausel. Dann ersetzt die Versicherung nicht den Neuwert, sondern nur den aktuellen Wert des Gegenstands.
Beispiel: Ist der Zeitwert niedriger als 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises, ersetzt die Versicherung nur den Zeitwert.
Als Faustregel gilt: Der Wert vieler Gegenstände sinkt um etwa zehn Prozent pro Jahr. Nach mehreren Jahren kann daher nur noch ein deutlich geringerer Betrag ersetzt werden.
Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?
Für die Versicherungssumme gibt es zwei Modelle.
Quadratmeterversicherung
Die Versicherungssumme richtet sich nach der Wohnfläche und der Ausstattung der Wohnung.
Vorteil: Wenn Sie die Wohnfläche richtig angegeben haben, verzichtet die Versicherung im Schadenfall auf den Einwand der Unterversicherung.
Summenversicherung
Hier richtet sich die Versicherungssumme nach dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats.
Dafür müssen Sie eine möglichst vollständige Inventarliste erstellen. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann die Versicherung im Schadensfall wegen Unterversicherung ihre Leistung kürzen.
Haushaltsversicherung kündigen
Die Laufzeit Ihrer Haushaltsversicherung finden Sie in der Polizze.
Ordentliche Kündigung
In der Regel können Sie den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
Bei längerfristigen Verträgen, zum Beispiel Zehnjahresverträgen, die nach dem 31. März 1994 abgeschlossen wurden, gilt zusätzlich:
- Eine Kündigung ist erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres möglich.
- Danach können Sie den Vertrag zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Kündigung bei Wohnungswechsel
Wenn Sie umziehen oder ins Ausland übersiedeln, können Sie Ihre Haushaltsversicherung kündigen.
Sie können den Vertrag mit Wirkung zum Tag vor Beginn des Umzugs beenden. Die Kündigung muss rechtzeitig vor dem Umzug bei der Versicherung eingelangt sein. Aus Beweisgründen empfiehlt sich ein eingeschriebener Brief.
Nutzen Sie dieses Kündigungsrecht nicht, bleibt der Versicherungsschutz während des Umzugs und anschließend auch in der neuen Wohnung bestehen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss Leistungen und Prämien.
- Wählen Sie nur den Versicherungsschutz, den Sie tatsächlich benötigen.
- Achten Sie auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme und möglichst auf einen Unterversicherungsverzicht.
- Prüfen Sie Ihre Polizze regelmäßig.
- Melden Sie Schäden sofort und halten Sie die Fristen ein.
- Informieren Sie bei Feuer, Einbruch oder Raub immer die Polizei.
- Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob der Vertrag nach dem Neuwert oder mit einer Zeitwertklausel entschädigt.
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