Vorsicht vor ausgespähten PIN-Codes!
Kriminelle spähen beim Geldabheben den PIN-Code aus und stehlen kurz darauf die Bankomatkarte. Die Folge: Das Konto wird oft innerhalb weniger Minuten belastet. Solche Fälle passieren nicht nur im Ausland, sondern auch in Österreich – etwa an Bahnhöfen oder anderen stark frequentierten Orten.
Achtung beim Geldabheben
An öffentlichen Bankomaten können Täter den PIN-Code unbemerkt beobachten und anschließend die Karte stehlen. Besonders wichtig ist daher, nach dem Geldabheben regelmäßig zu kontrollieren, ob sich die Bankomatkarte noch in der Geldbörse befindet.
Banken lehnen Ansprüche oft ab
Nach einem Kartendiebstahl weisen Banken Ersatzforderungen häufig mit dem Argument zurück, Karte und PIN seien gemeinsam verwendet worden. Daraus wird mitunter geschlossen, der PIN sei gemeinsam mit der Karte aufbewahrt worden – ein Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
AK: Ausspähen ist keine grobe Fahrlässigkeit
Die AK hält diese Sichtweise für nicht gerechtfertigt. Wer beim Geldabheben unbemerkt beobachtet wird, kann das meist nicht erkennen. Auch der Oberste Gerichtshof stellt klar: Kund:innen müssen beim Beheben nicht ständig nach Ausspähversuchen Ausschau halten oder das Tastenfeld zwingend mit der zweiten Hand abschirmen.
Erfolgt die missbräuchliche Behebung unmittelbar nach dem Ausspähen, spricht das dafür, dass der PIN ausgespäht wurde. Dadurch kann sich die Beweislast zulasten der Bank verschieben.
AK Tipps
- Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihre Bankomatkarte noch in der Geldbörse ist.
- Kontaktieren Sie bei verdächtigen Abbuchungen sofort Ihre Bank.
- Lassen Sie die Karte umgehend sperren – das ist häufig auch direkt über die Banking-App möglich.
Gemeinsam für mehr Sicherheit
Die AK unterstützt die Initiative „Sicher Bezahlen“ der Österreichischen Nationalbank. Ziel ist es, gemeinsam mit Banken, Behörden und Konsument:innenschutzeinrichtungen die Sicherheit beim bargeldlosen Bezahlen weiter zu erhöhen.
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