Mietvertrag
Der Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten. Lassen Sie sich alle mündlichen Zusicherungen schriftlich bestätigen.
Das Gleichbehandlungsgesetz schützt dich bei der Wohnungssuche vor Diskriminierung aufgrund
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Benachteiligung offen ausgesprochen wird oder durch scheinbar neutrale Vorgaben erfolgt, die bestimmte Personengruppen benachteiligen.
Nicht zulässig ist es zum Beispiel, wenn
Auch Wohnungsinserate dürfen niemanden aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit ausschließen.
Das gilt sowohl für Vermieter:innen als auch für Makler:innen oder andere Personen, die Wohnraum anbieten.
Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist automatisch eine Diskriminierung. Sie kann zulässig sein, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt und die Einschränkung notwendig sowie angemessen ist.
Schutz von Frauen
Wohnraum darf ausschließlich an Frauen vergeben werden, wenn dies dem Schutz von Frauen dient, etwa für Opfer sexueller oder häuslicher Gewalt.
Zimmer in einer Wohngemeinschaft
Eine Frauen- oder Männer-WG darf ein Zimmer gezielt für eine Mitbewohnerin oder einen Mitbewohner ausschreiben. Das ist zulässig, weil das enge Zusammenleben in einer WG ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordert.
Bei der Wohnungssuche schützt das Gleichbehandlungsgesetz derzeit nur vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit.
Im Arbeitsleben ist der Schutz deutlich weiter. Dort sind unter anderem auch Benachteiligungen aufgrund der
verboten.
Diese Merkmale sind bei der Wohnungsvergabe derzeit jedoch nicht vom Gleichbehandlungsgesetz erfasst.
Nach der aktuellen Rechtslage gelten folgende Fälle bei der Wohnungsvergabe nicht als verbotene Diskriminierung:
Die AK hält diese Rechtslage für unzureichend und setzt sich für einen umfassenderen Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Wohnraum ein. Künftig sollen auch Benachteiligungen aufgrund der Religion, der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des sozialen Status gesetzlich verboten sein.
Wenn du vermutest, dass du eine Wohnung wegen deines Geschlechts oder deiner ethnischen Zugehörigkeit nicht erhalten habst, kannst du dich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.
Damit deine Beschwerde geprüft werden kann, musst du glaubhaft machen, dass die Ablehnung wegen eines dieser gesetzlich geschützten Merkmale erfolgt ist. Das bedeutet: Du musst Umstände oder Hinweise vorbringen, die eine Diskriminierung nachvollziehbar erscheinen lassen. Ein strenger Beweis ist dafür zunächst nicht erforderlich.
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