
Die AK als Registrierungsbehörde
Das Parlament hat 2016 das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) beschlossen und die AK mit der Registrierung betraut.
Die Registrierung startete am 1. Juli 2018 und ist Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt.
Effizient und serviceorientiert
Der überwiegende Anteil der zu registrierenden Beschäftigten und Berufseinsteiger:nnen sind AK Mitglieder. Mit 90 Beratungszentren in allen Bundesländern ermöglicht die AK die Registrierung rasch und unbürokratisch.
Sicher
Die AK hat mit fast vier Millionen Mitgliedern das nötige Know-how in der Verarbeitung von großen Datenmengen und kann höchste Datensicherheit gewährleisten.
Vertrauenswürdig und vorteilhaft
Die AK ist eine neutrale, demokratisch legitimierte Institution und gilt als eine der vertrauenswürdigsten Institutionen. Die Registrierung inklusive Berufsausweis ist kostenlos.