Alleinerziehende Mutter mit Kleinkind

Karenz-Regelung

Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.

Meist geklickt

Meldefristen für Elternkarenz

Wann Mütter und Väter ihre Karenz dem Arbeitgeber melden müssen, was bei Versäumen der Frist passiert und wie Sie die Karenz verlängern können.

Teilung der Karenz

Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.

Geringfügige Arbeit während der Karenz

Wie viel Arbeit bzw. Zuverdienst ist erlaubt? Wie kombinieren Sie geringfügige Beschäftigung mit Pauschalmodellen?

Unsere Ratgeber

Termine im Blick

Mit dem AK Elternkalender behalten Sie alle wichtigen Termine rund um Schwangerschaft und Karenz im Blick.  

Zum AK Elternkalender

Downloads

Links

Kontakt

  • © 2026 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz