Karenz-Regelung
Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.
Sie möchten in Elternkarenz gehen? Dann müssen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin Bescheid geben, wie lange Sie weg sein werden - am besten schriftlich! Mütter und Väter haben unterschiedlich Meldefristen. Erfahren Sie hier, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist, den Karenzwunsch bei Chefin oder Chef zu deponieren!
Nehmen Sie als Mutter zuerst die Karenz in Anspruch, müssen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin spätestens am letzten Tag der Schutzfrist (8 bzw. 12 bzw. max. 16 Wochen nach der Geburt) darüber informieren, ob bzw. wie lange Sie Karenz in Anspruch nehmen möchten.
Nehmen Sie als Vater zuerst die Karenz in Anspruch, müssen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin spätestens 8 Wochen nach der Geburt über Beginn und Dauer der Karenz informieren.
Nehmen Sie als Vater erst zu einem späteren Zeitpunkt Karenz in Anspruch und lösen Sie die Mutter ab, müssen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem Antritt der gewünschten Karenz über Beginn und Dauer der Karenz informieren.
braucht der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Karenzwunsch grundsätzlich nicht mehr berücksichtigen.
Bei Fristversäumnis können Sie aber trotzdem eine Karenz vereinbaren - wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zustimmt!
Sie können Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Ende der bereits verlangten Karenz bekannt geben, dass Sie die Karenz verlängern wollen. Dauert die Karenz jedoch weniger als drei Monate, spätestens zwei Monate vor dem Ende der Karenz. Dabei ist auch die Dauer der neuen Karenz anzugeben. Achtung: Dies ist nur einmal möglich.
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