Geringfügige Arbeit während der Karenz
Wie viel Arbeit bzw. Zuverdienst ist erlaubt? Wie kombinieren Sie geringfügige Beschäftigung mit Pauschalmodellen?
Sie wollen wissen, wie Sie den Papamonat richtig beantragen und was der Familienzeitbonus ist? Kein Problem. Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen.
Der Papamonat gilt unter bestimmten Voraussetzungen für alle Väter, sowie bei gleichgeschlechtlichen Paaren für den zweiten Elternteil.
Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten (siehe „Wann muss der Papamonat gemeldet werden?“). Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.
Achtung!
Fällt die Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts weg, muss dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt und der Dienst wieder angetreten werden.Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum nach der Geburt (ab Entlassung aus dem Krankenhaus) bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe - z.B. aus Anlass der Geburt - bleiben unberührt.
Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der Vater den voraussichtlichen Beginn unter gleichzeitiger Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins dem Arbeitgeber ankündigen (Vorankündigungsfrist).
Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen.
Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats bekannt zu gegeben.
Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.
Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden.
Ja. Frauen, deren Partnerin ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.
Beim Rechtsanspruch auf einen Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung von der Arbeit in der Dauer von einem Monat. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit kein Entgelt zahlen.
Für Geburten ab 01.01.2024 beträgt der Familienzeitbonus täglich 52,46 Euro, also bis zu 1.626,26 Euro für einen Monat (bei 31 Tagen).
Der Familienzeitbonus wird für Geburten ab 01.01.2023 bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters nicht mehr in Abzug gebracht. Das galt nur für Geburten bis 31.12.2022.
Der Familienzeitbonus und der Papamonat sind unterschiedliche Ansprüche und decken sich zeitlich nicht zur Gänze. Bei der Planung des Papamonats und der Festlegung der Bezugstage des Familienzeitbonus müssen beide Ansprüche exakt aufeinander abgestimmt werden.
Die gewählte Bezugsdauer des Familienzeitbonus muss daher mit der in Anspruch genommenen Dienstfreistellung für einen Papamonat exakt übereinstimmen!
Der Anspruch auf Familienzeitbonus ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
WICHTIG
Der Familienzeitbonus darf in der Regel erst beantragt werden, wenn Mutter und Kind aus dem Krankenhaus entlassen sind.ACHTUNG, AUSNAHMEN!
Eine Ausnahmeregelung gibt es dann, wenn ein medizinisch indizierter Krankenhausaufenthalt des Kindes bzw. des anderen Elternteils vorliegt. Dann wird unter folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise der gemeinsame Haushalt angenommen:
Wenn das Kind im Krankenhaus ist: Der Vater muss gemeinsam mit dem anderen Elternteil die persönliche Pflege und Betreuung des Kindes für durchschnittlich mindestens 2 Stunden täglich übernehmen.
Wenn der andere Elternteil im Krankenhaus ist: Der Vater muss, in Anwesenheit des Kindes, die persönliche Pflege und Betreuung des anderen Elternteils für durchschnittlich mindestens 2 Stunden täglich übernehmen.
Wichtig!
Für den Fall, dass das Beschäftigungsverbot der Mutter über den 91. Tag ab der Geburt hinausgeht, besteht zwar arbeitsrechtlich die Möglichkeit den Rechtsanspruch auf den Papamonat zu nutzen. Es gibt aber keine Möglichkeit einen Familienzeitbonus in dieser Zeit zu beziehen, da die Geldleistung immer vollständig innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt bezogen werden muss! Die gewählte Bezugsdauer des Familienzeitbonus sollte daher mit der in Anspruch genommenen Dienstfreistellung für einen Papamonat exakt übereinstimmen!Unterbrechung der Erwerbstätigkeit: Während des Bezugs vom Familienzeitbonus muss der Vater seine Erwerbstätigkeit unterbrechen, also den Rechtsanspruch für einen Papamonat nutzen. Er darf in dieser Zeit weder einen Verdienst noch eine Krankenstandsleistung oder ein Urlaubsentgelt beziehen.
Sofern Väter den Familienzeitbonus beziehen, sind sie während des Papamonats kranken- und pensionsversichert.
Tipp: Benutzen Sie den Familienzeitbonus Online Rechner
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65