Wochengeld

Das Wochengeld ist ein Ersatz für Ihr sonstiges Einkommen, denn während des genannten Zeitraums herrscht absolutes Beschäftigungsverbot. Als Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen bekommen Sie diese Geldleistung für folgenden Zeitraum:

  • für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung (Schutzfrist)
  • für den Tag der Entbindung
  • für die ersten acht Wochen nach der Entbindung  

Was ist, wenn das Baby früher kommt? 

Wenn das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, verlängert sich der Bezug des Wochengeldes nach der Entbindung um die Zeit, die das Baby zu früh geboren ist. Für den gesamten Zeitraum vor und nach der Geburt gebührt Ihnen ein Wochengeld von mindestens 16 Wochen.

Individuelles Beschäftigungsverbot

Manchmal brauchen werdende Mütter besondere Schonung, weil sonst Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind. Fachärztinnen und -ärzte für Gynäkologie oder für Innere Medizin können jegliche Berufstätigkeit untersagen (= individuelles Beschäftigungsverbot). In einigen Ausnahmefällen sind Arbeitsinspektionsärztin bzw -arzt , Amtsärztin oder Amtsarzt dafür zuständig. 

Damit Sie finanziell abgesichert sind, erhalten Sie auch während des individuellen Beschäftigungsverbots Wochengeld. Nach der Geburt bekommen Sie das Wochengeld für zumindest weitere acht Wochen.

Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Kaiserschnittentbindungen

Nach einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung bekommen Sie das Wochengeld mindestens zwölf Wochen lang nach der Geburt. Falls das Baby vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, verlängert sich der Wochengeldbezug nach der Geburt auf höchstens sechzehn Wochen.

Wochengeld beantragen

Das Wochengeld muss bei der zuständigen Krankenkasse (z.B. ÖGK) beantragt werden. Legen Sie eine ärztliche Bestätigung und eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Ihres Betriebes vor.

Wie hoch ist das Wochengeld?

Die Höhe des Wochengeldes errechnet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Dazu kommt noch ein Zuschlag für Sonderzahlungen. 

Wenn Sie Weiterbildungsgeld beziehen... 

Wenn Sie gerade in Bildungskarenz sind, wird das Wochengeld vom Arbeitsverdienst der letzten drei Monate vor dem Weiterbildungsgeldbezug berechnet.       

Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld bekommen...

Anspruch auf Wochengeld besteht, wenn die Schutzfrist für das nachfolgende Kind noch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld beginnt.

Tipp

Wochengeldhöhe beim Kinderbetreuungsgeldkonto (gilt bei Wochenhilfebeginn ab 1.3.2017): Beginnt die Wochenhilfe während des Kinderbetreuungsgeldbezuges, beträgt das Wochengeld 100 % des davor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes.

Tipp

Wochengeldhöhe beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld: Wochengeldanspruch besteht, wenn die Schutzfrist noch während des Bezuges von einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beginnt. Das Wochengeld ist dann gleich hoch wie der Tagsatz des davor bezogenen einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes.

Achtung!
Kein Anspruch auf Wochengeld besteht, wenn die Schutzfrist nach dem Ende des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beginnt und die Erwerbstätigkeit noch nicht wiederaufgenommen wurde. Auch dann nicht, wenn die arbeitsrechtliche Karenzdauer noch aufrecht ist ("Wochengeldfalle").

Achtung

Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld haben nur dann Anspruch auf Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon anlässlich der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn des Mutterschutzes ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld gegeben ist. Die Höhe des Wochengeldes entspricht generell der Höhe des davor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes.

Für den Fall, dass kein Anspruch auf Wochengeld besteht, kann Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt bezogen werden.


Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind...

Anspruch auf Wochengeld haben auch geringfügig Beschäftigte, die selbstversichert sind. In diesem Fall beträgt das tägliche Wochengeld 11,35 Euro (2024).

Wochengeld und Überstunden

Das Wochengeld wird aus dem Verdienst der letzten drei Kalendermonate vor dem Schutzfristbeginn bemessen. In dieser Zeit dürfen schwangere Frauen aber keine Überstunden mehr machen. Dies hat bisher zu Einkommensverlusten beim Wochengeld geführt. Der OGH hat entschieden, dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte vor Meldung der Schwangerschaft für die Berechnung des Wochengeldes von der Sozialversicherung zu berücksichtigen sind. 

Neuberechnung des Wochengeldes und die Auswirkungen auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG)

Das Wochengeld ist gleichzeitig Berechnungsgrundlage für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG). Das ea KBG beträgt 80% des Wochengeldes - maximal jedoch € 76,60 (2024) pro Tag. Eine nachträgliche Erhöhung des Wochengeldes kann auch zu einem höheren ea KBG führen. Allerdings müssen Sie die Nachberechnung des ea KBG innerhalb einer kurzen Frist gesondert bei der bezugsauszahlenden Sozialversicherung schriftlich beantragen.

Achtung Frist!

Sie können innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über Ihren höheren Wochengeldanspruch auch die Neuberechnung Ihres ea KBG bei der zuständigen Sozialversicherung schriftlich beantragen.

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