AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe
Sie benötigen einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz? Wann ein Antrag auf AMS-Beihilfe Aussicht auf Erfolg hat.
Der Härteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Als hilfesuchende Familie versteht man Eltern (Groß-, Adoptiv- oder
Pflegeeltern) oder Elternteile mit Kindern, für die Familienbeihilfe
bezogen wird. Auch werdende Mütter oder Kinder, die selbst
Familienbeihilfe beziehen, können anspruchsberechtigt sein. Die
finanzielle Notlage muss unverschuldet, durch ein besonderes Ereignis
entstanden sein.
Beispiele für Notlagen sind etwa Behinderung, Krankheit oder Tod eines Elternteils, Zerstörung von Hausrat oder Wohnraum durch ein
Naturereignis. Der eingetretene Schaden darf nicht durch Versicherungen gedeckt sein.
Er darf auch nicht durch Geld aus anderen Bundesmitteln oder von dritter
Seite gemildert oder beseitigt werden können. Andere gesetzliche
Unterstützungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.
Bundeskanzleramt
Abteilung V/4, Familienhärteausgleich
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
Mail: Familienhilfe@bka.gv.at
Broschüren
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