Änderung der Daten

Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz verpflichtet Sie gemäß § 17 GBRG Änderungen Ihrer Daten innerhalb eines Monats bei Ihrer Registrierungsbehörde bekannt zu geben.

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

  • Namensänderung (neues Unterschriftsblatt für Berufsausweis notwendig)
  • Änderung der Staatsangehörigkeit (Nachweis Staatsbürgerschaft)
  • Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts / Zustelladresse
  • Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
  • Art der Berufsausübung (freiberuflich, angestellt, Sonstiges)
  • Änderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstortes

Weitere Änderungen

  • Änderung der E-Mailadresse/Telefonnummer zur Behördenkommunikation
  • Wenn Sie einen
    • akademischen Grad / Titel
    • Sonderausbildungen / Spezialisierungen oder
    • Sozialbetreuungsberufe
    im Register eintragen lassen möchten, müssen Sie die entsprechenden Nachweise an Ihre Registrierungsbehörde schicken und Änderungen in diesem Bereich melden.

Wie und wo sind Änderungen zu melden?

Sie können die Änderungen und die erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde folgendermaßen übermitteln:

  • Online mittels ID Austria:
Online-Plattform


Ausfüllhilfe für die Online-Änderungsmeldung

  • Schriftlich per E-Mail an die zuständige AK (vorzugsweise mit den Formularen für Änderungsmeldungen)

Formulare für die Änderungsmeldungen: 

Downloads

Alle wichtigen Unterlagen finden Sie unter Anträge, Formulare und Downloads 
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