Rück­tritt vom Miet­an­bot

Eine geeignete Wohnung zu finden, ist nicht gerade leicht. Passen Größe und Lage, stimmen Ausstattung und Preis? All das sollte gut überlegt sein.

Dennoch entscheiden sich viele Menschen überstürzt für eine Mietwohnung und bereuen es später: Sie unterschreiben gleich bei der Besichtigung ein Miet­an­bot des Maklers oder des Eigentümers – aus Angst, dass die Wohnung sonst schon vergeben ist. Kurz darauf tut ihnen die voreilige Entscheidung leid. Wie kommt man aus so einem Vertrag wieder raus?

Rücktritt möglich

Das gesetzliche Rücktrittsrecht schützt dich vor unüberlegten Entscheidungen bei der Wohnungssuche. Du kannst aus dem Vertrag kostenlos aus­steig­en, wenn folgende zwei Voraussetzungen zusammen treffen:

  • Du hast den Vertrag oder das Anbot gleich bei der Wohnungsbesichtigung oder am Tag der Wohnungsbesichtigung unterschrieben.
  • Du wolltest die Wohnung zu deinem Hauptwohnsitz machen.

Rücktrittsfrist

  • Wenn du eine Kopie des Vertrags (des Anbots) erhalten hast und über dein Rücktrittsrecht informiert worden bist, hast du maximal eine Woche Zeit, um aus dem Vertrag auszusteigen.
  • Aber: Wenn du nicht über deine Rücktrittsrechte informiert worden bist, kannst du innerhalb von einem Monat vom Vertrag zurücktreten.

Schriftlich zurücktreten

Tritt jedenfalls schriftlich vom Vertrag zurück, am besten mit einem ein­ge­schrieben­en Brief. Hebe den Beleg der Post gut auf – aus Beweisgründen.

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