Strom- und Gaslieferant wechseln
Die Preise der Stromversorger und Gaslieferanten unterscheiden sich zum Teil erheblich. Ein Preisvergleich lohnt sich! Beachten Sie, dass Sie stets zweifacher Energiekunde sind. Zum einen bei dem Unternehmen, welches das Strom-/Gasnetz zur Verfügung stellt (Netzbetreiber), und zum anderen bei jenem Unternehmen, das den Strom bzw. das Gas liefert (Lieferant).
Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, den Strom- und Gaslieferanten jedoch schon. Ein Wechsel des Anbieters darf nicht länger als drei Wochen dauern und ist mit keinen zusätzlichen Kosten für die KonsumentInnen verbunden:
So funktioniert der Anbieterwechsel
Um böse Überraschungen zu vermeiden ist es notwendig eine Reihe von wichtigen Details zu beachten. Wir raten Ihnen, wie folgt vorzugehen:
- Vergleichen Sie die Preise der Anbieter mit dem Tarifkalkulator der E-Control
- Achtung: Die meisten Strom- und Gasanbieter gewähren hohe Preisrabatte, die nur im ersten Jahr gültig sind. Das kann dazu führen, dass Sie im zweiten Jahr nach Vertragsabschluss mit deutlich höheren Kosten konfrontiert sind. Vergleichen Sie daher die Preise über mehrere Jahre! In Vergleichstools wie dem Tarifkalkulator der E-Control werden in der Grundeinstellung stets Wechselrabatte berücksichtigt, daher sollte man das erste Ergebnis hinterfragen und mehrjährige Vergleiche anstellen.
- Achten Sie auf etwaige Mindestbindungsfristen der Strom- und Gaslieferanten, und ob Sie bei einer vorzeitigen Kündigung Rabatte gänzlich oder teilweise verlieren. Ihr bisheriger Vertrag kann grundsätzlich mit Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Gibt es eine Bindungsfrist, d.h. sind Sie zeitlich an Ihren Vertrag gebunden, dann kann zum Ende des ersten Vertragsjahres, und danach immer zum Monatsletzten gekündigt werden.
- Vorzeitig kündigen können Sie, wenn der Lieferant den Preis erhöht oder die Geschäftsbedingungen ändert und Sie widersprechen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier
- Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, nutzen Sie die Gelegenheit, vergleichen Sie die Preise und wählen Sie sofort den günstigsten Lieferanten. So ersparen Sie sich später das Wechseln. Sie müssen auch mit dem Netzbetreiber einen Vertrag abschließen. Diesen können Sie sich jedoch nicht aussuchen.
- Haben Sie einen neuen Lieferanten gefunden, melden Sie sich telefonisch oder per Internet an. Der neue Anbieter schickt Ihnen seinen Vertrag. Sie müssen ihn nur mehr ausfüllen und zurückschicken. Den Rest erledigt Ihr neuer Anbieter. Der Wechsel dauert bis zu drei Wochen. Bis zum Wechsel versorgt Sie weiter Ihr bisheriger Lieferant.
- Lesen Sie am Tag des Wechsels Ihren Strom- bzw. Gaszähler ab und geben Sie den genauen Zählerstand dem Netzbetreiber bekannt!
Wenn sich Preise und AGBs ändern
Änderungen der Preise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen den KundInnen gesondert schriftlich und rechtzeitig in einem persönlich an Sie gerichteten Schreiben mitgeteilt werden. Sie haben die Möglichkeit diesen Änderungen zu widersprechen.
Beachten Sie beim Widerspruch gegen Preiserhöhungen und AGB-Änderungen:
- Halten Sie die Widerspruchs-Frist ein (diese ist im Schreiben des Lieferanten angegeben).
- Mit einem Widerspruch endet Ihr Strom- oder Gasliefervertrag – der Widerspruch ist also praktisch eine Kündigung, wobei der Vertrag erst drei Monate nach dem Widerspruch endet. Innerhalb dieser Frist werden Sie noch zu den alten Bedingungen beliefert.
- Innerhalb der dreimonatigen Frist müssen Sie sich unbedingt einen neuen Lieferanten suchen, damit Sie auch danach weiter mit Strom bzw. Gas versorgt sind. Achtung: der Lieferantenwechsel kann derzeit noch bis zu 6 Wochen dauern.
Tipp
Probleme mit dem Strom- bzw. Gaslieferanten?
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle! Wenn Sie eine Beschwerde gegen Ihren Strom- bzw. Gaslieferanten einbringen wollen (Rechnung, Qualität der Dienstleistung,…), können Sie einen Antrag auf Streitschlichtung an die Schlichtungsstelle der E-Control stellen. Das Verfahren ist kostenlos.
Hier können Sie einen Antrag auf Streitschlichtung stellen. Die Schlichtungsstelle fordert den Strom- oder Gaslieferanten dann zu einer Stellungnahme zu Ihrem Fall auf und erarbeitet in weiterer Folge einen Lösungsvorschlag. Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, ist das Verfahren abgeschlossen.
Tipp
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