Katastrophenschäden: Was zahlt die Versicherung?

Nach einem Hochwasser, einer Überschwemmung oder einer Vermurung ist der Schaden oft groß. Viele Betroffene fragen sich: Welche Kosten übernimmt die Versicherung? Was muss ich jetzt tun? Und wie mache ich meinen Anspruch richtig geltend?

Ob und wie viel Ihre Versicherung bezahlt, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Deshalb sollten Sie den Schaden rasch melden und sorgfältig dokumentieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen oder Vermurungen sind nicht automatisch in voller Höhe versichert.
  • Die Versicherungsleistungen unterscheiden sich je nach Vertrag teilweise erheblich.
  • Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.
  • Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen.
  • Lehnt die Versicherung Ihren Anspruch ab, verlangen Sie eine schriftliche Begründung.

Welche Schäden übernimmt die Versicherung?

Ob Ihre Versicherung für Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen oder Vermurungen aufkommt, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Je nach Vertrag gilt:

  • Manche Naturgefahren sind gar nicht versichert.
  • Andere Schäden sind nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme gedeckt.
  • Gegen eine höhere Prämie kann oft ein umfangreicherer Versicherungsschutz vereinbart werden.

Auch der Standort spielt eine Rolle

Versicherungen berücksichtigen häufig, wo sich Ihre Immobilie befindet.

Liegt Ihr Haus oder Ihre Wohnung in einer Gefahrenzone, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben:

  • Die Prämie kann höher sein.
  • Die Versicherungssumme kann begrenzt sein.
  • Manche Risiken werden überhaupt nicht versichert.

Wichtig

Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag genau. Zwei Versicherungen können bei demselben Schaden sehr unterschiedliche Leistungen erbringen. 

Wie hoch ist die Grunddeckung?

In vielen Eigenheim- und Haushaltsversicherungen ist für Hochwasser- und ähnliche Katastrophenschäden nur eine vergleichsweise niedrige Grunddeckung vorgesehen. Die Versicherungssumme liegt häufig unter 10.000 Euro.

Sind sowohl das Gebäude als auch der Wohnungsinhalt beschädigt, wird die vereinbarte Versicherungssumme je einmal aus der Eigenheimversicherung und je einmal aus der Haushaltsversicherung bezahlt – sofern beide Versicherungen einen entsprechenden Versicherungsschutz enthalten.

Tipp

Prüfen Sie regelmäßig, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch zu Ihrem tatsächlichen Versicherungsbedarf passt. 

Schaden richtig melden

Melden Sie den Schaden sofort

Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich über den Schaden.

Eine rasche Meldung erleichtert die Schadensabwicklung und hilft, spätere Probleme zu vermeiden.

Haben Sie den Schaden zunächst nur telefonisch gemeldet, sollten Sie ihn zusätzlich innerhalb der vorgesehenen Frist schriftlich bekannt geben.

Dokumentieren Sie den Schaden

Bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen, sollten Sie den Schaden möglichst vollständig dokumentieren.

So gehen Sie vor

  • Fotografieren Sie alle Schäden.
  • Fotografieren Sie auch die Maßnahmen, mit denen Sie weitere Schäden verhindert oder vermindert haben.
  • Bewahren Sie Rechnungen und sonstige Nachweise auf.

Tipp

Je besser der Schaden dokumentiert ist, desto einfacher kann die Versicherung Ihren Anspruch prüfen. 

Erstellen Sie eine Schadensliste

Führen Sie eine möglichst vollständige Liste aller beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Gegenstände.

Notieren Sie dabei:

  • den Gegenstand,
  • den geschätzten Wert und
  • den entstandenen Schaden.

Diese Aufstellung unterstützt die Bearbeitung Ihres Versicherungsfalls.

So machen Sie Ihren Anspruch geltend

Reichen Sie den Schaden möglichst schriftlich bei Ihrer Versicherung ein.

Die Schadensmeldung sollte genau beschreiben:

  • Was ist passiert?
  • Wann ist der Schaden entstanden?
  • Wo ist der Schaden eingetreten?
  • Wie ist es zum Schaden gekommen?

Viele Versicherungen stellen dafür auf ihrer Website ein eigenes Schadensformular zur Verfügung.

Vermeiden Sie ungenaue oder widersprüchliche Angaben.

Eigenleistungen können ersetzt werden

Haben Sie selbst Arbeiten durchgeführt, um den Schaden zu beseitigen oder weitere Schäden zu verhindern, können Sie diese Eigenleistungen zu marktüblichen Konditionen geltend machen.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Lehnt die Versicherung Ihren Anspruch ganz oder teilweise ab, verlangen Sie eine schriftliche Begründung.

Vergleichen Sie die Begründung mit den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

Achtung

Erhalten Sie eine schriftliche, qualifizierte Ablehnung, beginnt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Möchten Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen, müssen Sie innerhalb dieses Jahres Klage erheben.

Häufige Fragen

Muss ich den Schaden sofort melden?

Ja. Melden Sie den Schaden möglichst umgehend Ihrer Versicherung.

Darf ich sofort mit den Aufräumarbeiten beginnen?

Dokumentieren Sie den Schaden zuerst mit Fotos. Halten Sie auch fest, welche Maßnahmen Sie gesetzt haben, um weitere Schäden zu verhindern.

Was gehört in die Schadensmeldung?

Beschreiben Sie möglichst genau, was passiert ist, wann und wo der Schaden entstanden ist und wie es dazu gekommen ist.

Kann ich selbst durchgeführte Arbeiten verrechnen?

Ja. Eigenleistungen können zu marktüblichen Konditionen geltend gemacht werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Antworten finden Sie in den FAQs zu Unwetter- und Katastrophenschäden zum Download.

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