Außergewöhnliche Belastungen
Pflegekosten, Kurkosten oder Schäden durch Katastrophen – all das und mehr zählt als außergewöhnliche Belastung, die Sie steuerlich absetzen können.
Nach einem Hochwasser, einer Überschwemmung oder einer Vermurung ist der Schaden oft groß. Viele Betroffene fragen sich: Welche Kosten übernimmt die Versicherung? Was muss ich jetzt tun? Und wie mache ich meinen Anspruch richtig geltend?
Ob und wie viel Ihre Versicherung bezahlt, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Deshalb sollten Sie den Schaden rasch melden und sorgfältig dokumentieren.
Ob Ihre Versicherung für Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen oder Vermurungen aufkommt, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Je nach Vertrag gilt:
Versicherungen berücksichtigen häufig, wo sich Ihre Immobilie befindet.
Liegt Ihr Haus oder Ihre Wohnung in einer Gefahrenzone, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben:
Wichtig
Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag genau. Zwei Versicherungen können bei demselben Schaden sehr unterschiedliche Leistungen erbringen.
In vielen Eigenheim- und Haushaltsversicherungen ist für Hochwasser- und ähnliche Katastrophenschäden nur eine vergleichsweise niedrige Grunddeckung vorgesehen. Die Versicherungssumme liegt häufig unter 10.000 Euro.
Sind sowohl das Gebäude als auch der Wohnungsinhalt beschädigt, wird die vereinbarte Versicherungssumme je einmal aus der Eigenheimversicherung und je einmal aus der Haushaltsversicherung bezahlt – sofern beide Versicherungen einen entsprechenden Versicherungsschutz enthalten.
Tipp
Prüfen Sie regelmäßig, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch zu Ihrem tatsächlichen Versicherungsbedarf passt.
Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich über den Schaden.
Eine rasche Meldung erleichtert die Schadensabwicklung und hilft, spätere Probleme zu vermeiden.
Haben Sie den Schaden zunächst nur telefonisch gemeldet, sollten Sie ihn zusätzlich innerhalb der vorgesehenen Frist schriftlich bekannt geben.
Bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen, sollten Sie den Schaden möglichst vollständig dokumentieren.
Tipp
Je besser der Schaden dokumentiert ist, desto einfacher kann die Versicherung Ihren Anspruch prüfen.
Führen Sie eine möglichst vollständige Liste aller beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Gegenstände.
Notieren Sie dabei:
Diese Aufstellung unterstützt die Bearbeitung Ihres Versicherungsfalls.
Reichen Sie den Schaden möglichst schriftlich bei Ihrer Versicherung ein.
Die Schadensmeldung sollte genau beschreiben:
Viele Versicherungen stellen dafür auf ihrer Website ein eigenes Schadensformular zur Verfügung.
Vermeiden Sie ungenaue oder widersprüchliche Angaben.
Haben Sie selbst Arbeiten durchgeführt, um den Schaden zu beseitigen oder weitere Schäden zu verhindern, können Sie diese Eigenleistungen zu marktüblichen Konditionen geltend machen.
Lehnt die Versicherung Ihren Anspruch ganz oder teilweise ab, verlangen Sie eine schriftliche Begründung.
Vergleichen Sie die Begründung mit den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.
Achtung
Erhalten Sie eine schriftliche, qualifizierte Ablehnung, beginnt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
Möchten Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen, müssen Sie innerhalb dieses Jahres Klage erheben.
Ja. Melden Sie den Schaden möglichst umgehend Ihrer Versicherung.
Dokumentieren Sie den Schaden zuerst mit Fotos. Halten Sie auch fest, welche Maßnahmen Sie gesetzt haben, um weitere Schäden zu verhindern.
Beschreiben Sie möglichst genau, was passiert ist, wann und wo der Schaden entstanden ist und wie es dazu gekommen ist.
Ja. Eigenleistungen können zu marktüblichen Konditionen geltend gemacht werden.
Weitere Antworten finden Sie in den FAQs zu Unwetter- und Katastrophenschäden zum Download.
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