Mietvertragsgebühr abgeschafft
Mietvertragsgebühren für Wohnräume dürfen nicht mehr eingehoben werden. Dies betrifft die „Vertragsgebühr“, nicht eine allfällige Maklerprovision.
Für Mieter:innen
Für Käufer:innen
Die Maklerprovision ist das Entgelt für die Vermittlung einer Mietwohnung oder einer Immobilie durch eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler.
Sie fällt nur an, wenn ein gültiger Maklervertrag besteht und die Vermittlung tatsächlich zu einem Miet- oder Kaufvertrag führt.
Was bedeutet das Bestellerprinzip?
Es gilt:
Wer die Maklerin oder den Makler beauftragt, bezahlt auch die Provision.
Das bedeutet:
Wichtig: In der Praxis beauftragt meistens die Vermieterseite das Maklerbüro. Deshalb zahlen Mieter:innen heute häufig keine Maklerprovision.
Eine Provision fällt nur an, wenn Sie selbst einen Suchauftrag erteilen, etwa wenn:
Solche Fälle kommen in der Praxis eher selten vor.
Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Mietvertrags.
Maximal:
Die Bruttomonatsmiete umfasst:
Heizkosten zählen bei Wohnungen im Anwendungsbereich des MRG nicht dazu.
Maximal:
Auch hier zählen Heizkosten bei MRG-Wohnungen nicht zur Berechnungsgrundlage.
Tipp: Manche Maklerbüros berechnen die Umsatzsteuer falsch. Sie darf nur einmal auf den gesamten Provisionsbetrag aufgeschlagen werden.
Dann gilt eine reduzierte Höchstprovision:
Voraussetzung ist ein schriftlicher Hinweis auf diese Doppelfunktion.
Erfolgt dieser Hinweis nicht, entfällt der Provisionsanspruch.
Ist die Maklerin oder der Makler selbst Vermieter:in, darf keine Provision verlangt werden.
Auch wenn dieselben Personen beispielsweise sowohl die Maklerfirma als auch die Eigentümergesellschaft kontrollieren, besteht kein Provisionsanspruch.
Besteht ein Naheverhältnis zur Vermieterseite, muss dieses unverzüglich schriftlich offengelegt werden.
Unterbleibt diese Information, besteht kein Anspruch auf Provision.
Verletzt die Maklerin oder der Makler Informationspflichten, kann sich die Provision reduzieren oder vollständig entfallen.
Nein.
Beim Kauf einer Immobilie gilt das Bestellerprinzip nicht. Es gelten weiterhin die allgemeinen Provisionsregelungen.
Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis.
Maximal:
Maximal:
Auch beim Immobilienkauf handelt es sich um gesetzliche Höchstgrenzen. Eine niedrigere Provision kann jederzeit vereinbart werden.
Eine Maklerprovision darf unter anderem nicht verlangt werden, wenn:
Die gesetzlichen Provisionssätze sind Höchstbeträge.
Das bedeutet:
Tipp: Gerade wenn eine Immobilie schon länger am Markt ist, lohnt es sich häufig, auch über die Provision zu verhandeln.
Muss ich immer eine Maklerprovision zahlen?
Nein. Seit dem Bestellerprinzip zahlen Sie nur dann eine Provision, wenn Sie selbst die Maklerin oder den Makler beauftragt haben.
Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
Ja. Die gesetzlichen Sätze sind Höchstgrenzen.
Was passiert, wenn die Provision falsch berechnet wurde?
Sie können die Berechnung überprüfen lassen und eine zu viel gezahlte Provision zurückfordern.
Gilt das Bestellerprinzip auch beim Wohnungskauf?
Nein. Beim Immobilienkauf gelten weiterhin die allgemeinen Provisionsregeln.
Wann muss ich keine Maklerprovision zahlen?
Etwa wenn ein Eigengeschäft vorliegt, ein Interessenkonflikt nicht offengelegt wurde oder gesetzliche Informationspflichten verletzt wurden.
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