Zahlungskarten-Rechner
Wie hoch sind die Spesen, wenn Bankomat- oder Kreditkarte im Ausland verwendet werden?
Überweisungen im Euro-Raum dürfen nicht mehr kosten als im Inland. Wichtig ist, dass IBAN (International Bank Account Number) und gegebenenfalls BIC angegeben werden.
Seit 1. Februar 2016 kann die Angabe des BIC auch bei grenzüberschreitenden Überweisungen in Euro und innerhalb des EWR-Raumes entfallen.
Für anderere Auslandsüberweisungen darf die Bank Entgelte verlangen. Die Banken sind gesetzlich zum Aushang der Entgelte verpflichtet. Fragen Sie bei Ihrem Kreditinstitut nach dem Aushang. Sind Spesen in diesem Ausmaß angegeben, darf sie die Bank auch verrechnen.
Achtung bei Überweisungen über e-banking: Manche Banken bieten für Überweisungen in den Euro-Raum andere Formulare an als für das übrige Ausland. Verwenden Sie das falsche Formular werden möglicherweise Spesen verrechnet.
Ob Ihr Überweisungsauftrag noch am selben Tag Ihrer Auftragserteilung durchgeführt wird, hängt vom Auftragszeitpunkt ab. Es gibt sogenannte „Cut-off“ Zeitpunkte. Das heißt, wird ein Zahlungsauftrag nach einer von der Bank festgelegten Zeit erteilt, wird dieser so behandelt, als wäre er erst am nächsten Werktag beauftrag worden.
Eine Verrechnung von Zusatzentgelten für die Bezahlung mit Zahlschein, Onlinebanking oder Kreditkarte darf vom Zahlungsempfänger nicht verrechnet werden. Das Unternehmen kann allerdings für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes (häufig Einziehung bzw Erteilung einer Einzugsermächtigung) einen Preisnachlass anbieten.
Dass Sonderentgelte für eine bestimmte Zahlungsart generell unzulässig sind, hat der Oberste Gerichtshof - nach einem positiven Urteil des Europäischen Gerichtshofes - endgültig klargestellt. Das Verbot gilt für alle Zahlungen ab 1.11.2009. Die Unternehmen müssen zu viel bezahlte Entgelte zurückzahlen.
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