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Gewährleistung bei Produkten: Diese Rechte haben Sie

Wenn ein Produkt oder eine digitale Leistung nicht so funktioniert, wie vereinbart, haben Sie als Konsument gesetzliche Gewährleistungsrechte. Diese gelten für Verträge ab 1. Jänner 2022. Hier erfahren Sie, wann die Gewährleistung gilt, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Gewährleistung ist Ihr gesetzlicher Anspruch bei Mängeln.
  • Sie gilt für Verträge ab 1. Jänner 2022.
  • Ansprechpartner ist immer der Händler, nicht der Hersteller.
  • Sie haben Anspruch auf Reparatur oder Austausch – kostenlos.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Preisminderung oder Vertragsauflösung möglich.

Wann gilt die Gewährleistung?

Die neuen Regeln gelten für Verträge ab 1. Jänner 2022, insbesondere für:

  • bewegliche Waren (z. B. Bücher, Kleidung)
  • Waren mit digitalen Elementen (z. B. Smart-TV)
  • Waren, die nach Ihren Vorgaben hergestellt werden, wenn der Unternehmer das Material liefert
  • digitale Leistungen (z. B. E-Books, Streamingdienste)

Auch wenn Sie statt Geld personenbezogene Daten zur Verfügung stellen (z. B. bei sozialen Medien), gilt die Gewährleistung.

Wann gilt die Gewährleistung nicht?

Die neuen Regeln gelten nicht für:

  • Werkverträge (z. B. Anzug aus selbst gekauftem Stoff)
  • Verträge über unbewegliche Sachen (z. B. Grundstücke)

Hier gelten weiterhin das ABGB und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG).

Achtung beim Kauf von Privatpersonen

Kaufen Sie von einer Privatperson, gelten diese Regelungen nicht. Außerdem kann die Gewährleistung in solchen Fällen ausgeschlossen werden.

Gewährleistung oder Garantie?

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch. Wenn ein Produkt mangelhaft ist, können Sie sich immer darauf berufen.

Ansprechpartner ist der Händler, bei dem Sie gekauft haben.

Garantie

Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Inhalt und Umfang können unterschiedlich sein.

Herstellergarantie

Hat der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gegeben, können Sie Reparatur oder Austausch auch direkt beim Hersteller verlangen.

Wann liegt ein Mangel vor?

Ein Produkt oder eine digitale Leistung muss:

  • der Vereinbarung im Vertrag entsprechen und
  • die üblichen Eigenschaften aufweisen (z. B. Qualität, Zubehör, Testversion)

Wann müssen Sie Abweichungen akzeptieren?

Nur wenn:

  • Sie vor dem Kauf klar informiert wurden und
  • Sie der Abweichung ausdrücklich zugestimmt haben (z. B. per Häkchen im Online-Shop oder Unterschrift)

Ohne diese Zustimmung liegt ein Mangel vor.

Wann muss der Mangel vorliegen?

Bei Waren

Der Mangel muss bereits bei der Übergabe vorhanden oder angelegt gewesen sein – auch wenn er erst später sichtbar wird.

Bei digitalen Leistungen (einmalige Bereitstellung)

Der Mangel muss bereits bei der Bereitstellung vorhanden sein (z. B. E-Book).

Bei laufenden digitalen Leistungen

Der Mangel kann während des gesamten Bereitstellungszeitraums auftreten (z. B. Streamingdienst, Smart-TV-Funktionen).

Updates sind verpflichtend

Bei digitalen Produkten muss der Unternehmer Updates (z. B. Sicherheitsupdates) bereitstellen, damit das Produkt funktionsfähig bleibt.

Wichtig: Installieren Sie Updates nicht, kann der Unternehmer unter Umständen nicht mehr für spätere Mängel haften.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bewegliche Waren

  • 2 Jahre ab Übergabe

Digitale Leistungen (einmalig)

  • 2 Jahre ab Bereitstellung

Waren mit digitalen Elementen

  • mindestens 2 Jahre ab Übergabe oder
  • länger, wenn der Bereitstellungszeitraum länger vereinbart wurde

Laufende digitale Leistungen

  • Gewährleistung für jeden Mangel während des gesamten Bereitstellungszeitraums

Kann die Gewährleistung verkürzt werden?

Bei gebrauchten beweglichen Waren kann die Frist auf 1 Jahr verkürzt werden.

Voraussetzungen:

  • ausdrückliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer
  • keine bloßen AGB oder Standardsätze

Bei Autos gilt die Verkürzung nur, wenn das Fahrzeug bereits vor mehr als einem Jahr erstmals zugelassen wurde.

Wer muss den Mangel beweisen?

Waren

Tritt ein Mangel innerhalb von 1 Jahr auf, wird angenommen:
Er war schon bei der Übergabe vorhanden.

Der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Digitale Leistungen (einmalig)

Auch hier gilt diese Vermutung im ersten Jahr.

Waren mit digitalen Elementen / laufende digitale Leistungen

Der Unternehmer muss beweisen, dass während des vereinbarten Zeitraums kein Mangel vorlag.

Welche Rechte haben Sie bei einem Mangel?

Zuerst können Sie Reparatur oder Austausch verlangen.

Diese müssen für Sie kostenlos sein.

Wann sind Preisminderung oder Vertragsauflösung möglich?

Sie können wählen zwischen:

  • Preisminderung oder
  • Vertragsauflösung

Das ist möglich, wenn:

  • Reparatur oder Austausch nicht möglich oder zu aufwendig ist
  • der Unternehmer nicht rechtzeitig reagiert
  • die Reparatur scheitert oder verweigert wird
  • die Behebung unzumutbar ist
  • ein schwerer Mangel vorliegt
  • der Unternehmer Nebenpflichten verletzt (z. B. Montage, Rücknahme)

Einschränkung

Bei geringfügigen Mängeln ist eine Vertragsauflösung nicht möglich.

Sonderfall digitale Leistungen gegen Daten

Wurde die Leistung nur gegen personenbezogene Daten erbracht, gibt es keine Preisminderung, aber eine Vertragsauflösung ist auch bei geringfügigen Mängeln möglich.

So setzen Sie Ihre Gewährleistung durch

So gehen Sie am besten vor:

  • Fordern Sie Reparatur oder Austausch schriftlich
  • Setzen Sie eine Frist (z. B. 14 Tage)
  • Senden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben
  • Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf
  • Zahlen Sie noch nicht alles: Sie können Geld zurückbehalten
  • Lassen Sie sich nicht an den Hersteller verweisen

Ihr Vertragspartner ist immer der Händler.

Wenn der Unternehmer nicht reagiert, können Sie Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen.

Achtung: zusätzliche Klagefrist

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist haben Sie noch 3 Monate Zeit für eine Klage.

Beispiel:
2 Jahre Gewährleistung = insgesamt 27 Monate Klagefrist

Danach verfällt Ihr Anspruch.

Schäden durch fehlerhafte Montage

Hat der Unternehmer die Montage übernommen und diese war fehlerhaft, haftet er für Schäden.
Das gilt auch, wenn Sie selbst montieren und die Anleitung fehlerhaft ist.

 

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