Essenslieferant mit Helm und großem grünen Thermo-Rucksack sucht auf seinem Handy, sitzt dabei auf einem (E-)Moped
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E-Mopeds: Diese neuen Regeln gelten ab 1. Oktober 2026

Ab 1. Oktober 2026 gelten in Österreich neue Regeln für sogenannte E-Mopeds. Das betrifft auch viele Fahrer:innen, die Essen ausliefern.

Was ändert sich für Fahrer:innen von E-Mopeds?

Wer mit einem E-Moped fährt, braucht ab 1. Oktober:

  • einen Führerschein, mindestens Klasse AM
  • einen Helm
  • ein Kennzeichen
  • eine Versicherung
  • eine Zulassung für das Fahrzeug
  • regelmäßig eine § 57a-Begutachtung, also das „Pickerl“

Wichtig!

Mit einem E-Moped dürfen Sie ab 1. Oktober nicht mehr auf dem Radweg fahren.

Ist mein Fahrzeug ein E-Moped?

Die neuen Regeln gelten für E-Mopeds der Fahrzeugklasse L1e-B.

Vereinfacht gesagt sind vor allem diese Fahrzeuge betroffen:

  • Ihr Fahrzeug hat keine Pedale und fährt mit einem Elektromotor? Dann kann es unter die neuen Regeln fallen.
  • Ihr Fahrzeug hat Pedale, kann aber mit einem Gasgriff oder Gashebel auch ohne Treten fahren? Dann kann es ebenfalls unter die neuen Regeln fallen.

Nicht betroffen sind zum Beispiel:

  • normale E-Bikes, bei denen der Motor Sie beim Treten unterstützt.
  • Auch eine Schiebe- oder Anfahrhilfe mit Schrittgeschwindigkeit macht ein E-Bike noch nicht zum E-Moped.
  • Ebenfalls ausgenommen sind bestimmte mehrspurige Elektrofahrzeuge, sogenannte „Seniorenmobile“, wenn sie 250 Watt bzw. 25 km/h nicht überschreiten.

Sie liefern Essen aus? Das sollten Sie wissen

Viele Rider:innen sind bisher mit E-Mopeds unterwegs. Für sie können die neuen Regeln große Auswirkungen haben. Lieferando und Foodora wollen auf Lieferungen per Fahrrad oder E-Bike umsteigen.

Soll ich mein Fahrzeug als E-Moped anmelden und den Führerschein dafür machen?

Nein, das empfehlen wir nicht. Foodora und Lieferando wollen, dass ihre Fahrer:innen mit E-Bikes oder Fahrrädern unterwegs sind. Es kann sein, dass Sie dort mit E-Moped gar nicht weiterarbeiten dürfen!

Außerdem soll es freiwillige Verkehrssicherheitstrainings für Essenszusteller:innen geben. Die Trainings werden von qualifizierten Radfahrschulen durchgeführt. Anmelden können Sie sich dafür ab 1. Oktober 2026.

Wer kann mir helfen?

  • Bei Fragen zu Ihren Arbeitsbedingungen können Sie sich an die Gewerkschaft vida wenden.
  • Beim Riders Collective können Sie sich mit anderen Fahrradbot:innen und Essenszusteller:innen austauschen.
  • Alle Infos gibt es auch auf der Website des Mobilitätsministeriums. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln auch auf Englisch, Rumänisch, Hindi und Arabisch.

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