Herkunftskennzeichnung
© drazen zigic, Adobe Stock

Herkunftskennzeichnung: Woher Lebensmittel kommen

Bei bestimmten Lebensmitteln muss die Herkunft verpflichtend angegeben werden. Das gilt für:

  • unverarbeitetes frisches oder gefrorenes Fleisch von Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel
  • unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse
  • frischen oder gefrorenen Fisch sowie Krebs- und Weichtiere; hier ist das Fanggebiet anzugeben
  • frische Eier in der Schale
  • Olivenöl
  • Honig
  • alle Bio-Lebensmittel

Muster­briefe

Unsere Vorlagen für Ihre Korrespondenz

Schutz vor irreführenden Herkunftsangaben

Werden Lebensmittel mit einem bestimmten Land oder einer Region beworben, dürfen Konsument nicht über die tatsächliche Herkunft der wesentlichen Zutaten getäuscht werden.

Stammen wertbestimmende Zutaten nicht aus der beworbenen Herkunftsregion, muss darauf klar und gut sichtbar hingewiesen werden. Der Hinweis muss ähnlich deutlich gestaltet sein wie die Herkunftswerbung selbst.

Ein Beispiel: Wirbt eine Nudelpackung mit den Umrissen Italiens in Grün-Weiß-Rot, muss klar angegeben werden, wenn die verwendeten Eier aus Polen stammen.

Auch bei einem Dosengulasch mit österreichischer Flagge ist ein Hinweis erforderlich, wenn wesentliche Zutaten wie Zwiebeln oder anderes Gemüse nicht aus Österreich kommen. Möglich wären etwa folgende Angaben:

„Mit Gemüse aus der EU“
oder
„Gemüse nicht aus Österreich“

Herkunftsangaben in Großküchen und Kantinen

Seit September 2023 gilt in Österreich eine Herkunftskennzeichnung für bestimmte Speisen in Großküchen und Kantinen.

Bei Gerichten, deren Hauptzutat Fleisch, Milch oder Eier ist, muss über die Herkunft dieser Zutaten informiert werden. Die Information kann zum Beispiel auf einem Aushang in der Nähe der Speisenausgabe stehen.

Die Angaben dürfen sich auf die Einkaufsmengen eines gesamten Jahres beziehen. Möglich sind daher Formulierungen wie:

„Das Fleisch für unser Schweinsschnitzel stammt zu 50 Prozent aus Österreich und zu 50 Prozent aus anderen EU-Ländern.“

Oder:

„Ihr Frühstücksei kommt aus Österreich.“

Nicht angegeben werden muss allerdings, ob das Ei aus Boden-, Freiland- oder Biohaltung stammt.

Downloads

Kontakt

  • © 2026 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz