Strompreise
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Strom-Sozialtarif: Günstiger Strom für Haushalte mit wenig Einkommen

Der Strom-Sozialtarif ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen. Ab 1. April 2026 zahlen anspruchsberechtigte Haushalte einen deutlich günstigeren Strompreis. Damit wurde eine zentrale Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt.

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Unsere Vorlagen für Ihre Korrespondenz

Wie viel zahle ich mit dem Sozialtarif?

  • 6 Cent netto pro kWh für die ersten 2.900 kWh pro Jahr
  • Für den Verbrauch darüber gilt ein gedeckelter Preis, der alle 3 Monate von der E-Control festgelegt wird.

Wichtig

Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich zum Energiepreis dazu.

Gibt es zusätzliche Zuschüsse?

Ja.

  • Ab der 4. Person im Haushalt: 52,20 Euro pro Jahr und Person
  • Für Menschen mit stromintensiven medizinischen Geräten sind weitere Zuschüsse geplant (derzeit noch in Verhandlung).

Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?

Anspruch haben grundsätzlich alle volljährigen Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind (ausgenommen Studierende) und am Wohnsitz gemeldet sind, für den der Sozialtarif gelten soll.

Dazu zählen insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, die folgende Leistungen beziehen:

  • Pension
  • Pflegegeld
  • Leistungen vom AMS (z. B. Arbeitslosengeld)
  • Sozialhilfe
  • Einkommen aus einem Lehrverhältnis
  • Leistungen wegen Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung

Den Anspruch prüfen und die Befreiung beantragen können Sie hier: orf.beitrag.at/befreiung

Muss ich den Sozialtarif extra beantragen?

Nein. Der Sozialtarif wird automatisch berücksichtigt, wenn:

  • Sie anspruchsberechtigt sind und
  • Ihre Daten bei der ORF-Beitrags Service GmbH vollständig vorliegen.

Wenn Sie unsicher sind, ob alle Daten vorliegen, kontaktieren Sie die ORF-Beitrags Service GmbH.

Kontakt und Service: orf.beitrag.at/service

Brauche ich weiterhin einen Stromvertrag?

Ja. Der Sozialtarif ist kein eigener Stromtarif, sondern ein Zuschuss.
Sie benötigen daher weiterhin einen aufrechten Vertrag mit einem Stromanbieter Ihrer Wahl.

Was muss ich beim Anbieterwechsel beachten?

Wenn Sie Ihren Stromlieferanten wechseln, müssen Sie den Wechsel der ORF-Beitrags Service GmbH melden. Nur so bleibt der Sozialtarif ohne Unterbrechung aufrecht.

ORF-Befreiung ohne Internet – wie geht das?

  • Das Formular gibt es auch in Papierform in allen Gemeindeämtern.
  • Sie können sich das Formular auch per Post zuschicken lassen.

Kontakt und Service: orf.beitrag.at/service

Ich bin nicht vom ORF-Beitrag befreit – lohnt sich ein neuer Antrag?

Ja, unbedingt prüfen.

Neu ist:

  • Es wird eine Wohnkostenpauschale von 500 Euro vom Einkommen abgezogen
    (statt bisher 140 Euro).

Dadurch haben mehr Haushalte Anspruch auf eine Befreiung.

Anspruch prüfen: orf.beitrag.at/befreiung

Ich bin befreit, habe aber kein Infoschreiben erhalten – was tun?

Wenn Sie bereits vom ORF-Beitrag befreit sind, sollten Sie im März 2026 ein Schreiben erhalten haben.
Falls nicht, wenden Sie sich direkt an die ORF-Beitrags Service GmbH: orf.beitrag.at/service  

Wo sehe ich, ob ich den Sozialtarif tatsächlich erhalte?

  • Sobald Sie den Sozialtarif erhalten, sehen Sie das auf Ihrer Stromrechnung.
  • Sollte das nicht der Fall sein, kontaktieren Sie so rasch wie möglich Ihren Stromlieferanten und bitten um Aufklärung.

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