Umtausch & Gutscheine
Wer sich bei der Auswahl eines Geschenks nicht ganz sicher ist, soll sich schon beim Einkauf einen möglichen Umtausch vereinbaren.
Ob beim Einkauf, beim Abschluss eines Handyvertrags oder beim Mieten einer Wohnung: Verträge gehören zum Alltag. Hier erfahren Sie, wann ein Vertrag zustande kommt, warum er grundsätzlich verbindlich ist und wer selbst wirksam Verträge abschließen kann.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Vertragspartner über die wesentlichen Punkte einigen. Dazu gehören insbesondere die Ware oder Leistung und der Preis.
Ein Vertrag kann grundsätzlich auf unterschiedliche Weise abgeschlossen werden:
Für die Gültigkeit eines Vertrags ist die Form in den meisten Fällen nicht entscheidend. Nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen schreibt das Gesetz eine bestimmte Form vor.
Unser Tipp: Bei größeren Anschaffungen sollten Sie Verträge möglichst schriftlich abschließen. So können Sie später leichter nachweisen, was vereinbart wurde.
Grundsätzlich nein.
Sobald der Unternehmer Ihr Angebot angenommen hat, ist der Vertrag abgeschlossen. Beide Vertragspartner müssen sich an die vereinbarten Rechte und Pflichten halten.
Sie können den Vertrag daher nicht einfach auflösen, weil Sie Ihre Meinung geändert haben oder das gleiche Produkt später günstiger gefunden haben.
Ob der Vertrag dennoch aufgehoben wird, hängt von der Kulanz des Unternehmers ab. Er kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass Sie eine Stornogebühr bezahlen.
Sind Sie mit der Stornogebühr nicht einverstanden, müssen Sie den Vertrag grundsätzlich erfüllen.
Ist die verlangte Stornogebühr unangemessen hoch, kann sie von einem Gericht herabgesetzt werden.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den gesamten Vertragsinhalt akzeptieren – auch das Kleingedruckte.
Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit und lesen Sie den Vertrag vollständig durch. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
Wenn möglich, nehmen Sie den Vertrag mit nach Hause und prüfen Sie ihn in Ruhe.
Lassen Sie sich außerdem mündliche Zusagen immer schriftlich bestätigen. Ohne schriftlichen Nachweis lassen sich solche Zusagen im Streitfall meist nur schwer beweisen.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben.
Wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten ein Vertrag mit sich bringt oder welche Folgen er haben kann, lassen Sie sich vor der Unterschrift beraten.
Ja.
Auch vorgedruckte Vertragsbedingungen müssen Sie nicht unverändert akzeptieren. Sie können mit dem Vertragspartner Änderungen vereinbaren.
Lassen Sie sich jede Änderung jedenfalls schriftlich bestätigen.
Ob jemand selbst einen Vertrag abschließen kann, hängt von der Geschäftsfähigkeit ab. Diese richtet sich nach dem Alter.
Kinder unter 7 Jahren sind nicht geschäftsfähig.
Sie dürfen nur kleinere Bargeschäfte des täglichen Lebens abschließen, zum Beispiel eine Schokolade oder eine Wurstsemmel kaufen.
Personen zwischen 7 und 14 Jahren sind unmündige Minderjährige.
Sie dürfen:
Für alle anderen Verträge benötigen sie die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Ohne diese Zustimmung ist das Rechtsgeschäft unwirksam.
Personen zwischen 14 und 18 Jahren sind mündige Minderjährige und haben eine erweiterte Geschäftsfähigkeit.
Sie dürfen insbesondere:
Dabei darf jedoch der eigene Lebensunterhalt nicht gefährdet werden. Das kann beispielsweise bei Ratenvereinbarungen von Bedeutung sein.
Schließen mündige Minderjährige einen Vertrag ab, der über diese Rechte hinausgeht, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Verweigert der gesetzliche Vertreter die nachträgliche Zustimmung, bleibt das Rechtsgeschäft unwirksam. Das Risiko trägt in diesem Fall der Unternehmer.
Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr sind Personen grundsätzlich voll geschäftsfähig.
Sie können Verträge und andere Rechtsgeschäfte eigenverantwortlich abschließen.
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