Spätrücktritt Leben
Wann Sie auch Jahre später noch vom Vertrag zurücktreten können.
Sie haben eine Versicherung abgeschlossen und möchten den Vertrag doch nicht behalten? In vielen Fällen können Sie ohne Angabe von Gründen vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
Die wichtigsten Regeln finden Sie in § 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG).
Sie können Ihren Rücktritt erklären:
Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:
Haben Sie die Polizze oder die gesetzeskonforme Belehrung über das Rücktrittsrecht nicht erhalten, beginnt die Rücktrittsfrist gar nicht zu laufen.
Haben Sie zwar die Polizze und die Rücktrittsbelehrung erhalten, aber die übrigen vorgeschriebenen Informationen fehlen, verlängert sich Ihr Rücktrittsrecht auf einen Monat.
Spätestens einen Monat nach Erhalt der Polizze und einer gesetzeskonformen Rücktrittsbelehrung erlischt das Rücktrittsrecht.
Sie müssen den Rücktritt schriftlich erklären. Ein E-Mail genügt.
Eine Vertragsklausel, die zusätzlich eine eigenhändige Unterschrift verlangt, ist unzulässig.
Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, den Rücktritt eingeschrieben mit Rückschein zu versenden. Bewahren Sie außerdem
gut auf. Damit können Sie nachweisen, dass die Versicherung Ihr Schreiben erhalten hat.
Es reicht aus, wenn Sie Ihre Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absenden. Entscheidend ist nicht, wann sie bei der Versicherung einlangt.
Hat Ihnen die Versicherung bereits eine vorläufige Deckung gewährt, können Sie trotzdem innerhalb der Frist zurücktreten.
Sie müssen jedoch die Prämie für den Zeitraum bezahlen, in dem die vorläufige Deckung bestanden hat.
Haben Sie die Versicherung abgeschlossen, ohne einer Mitarbeiter der Versicherung oder einer Versicherungsvermittler persönlich zu begegnen – zum Beispiel
haben Sie zusätzlich ein Rücktrittsrecht nach § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG).
Die Rücktrittsfrist beträgt:
Auch hier genügt es, wenn Sie die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absenden.
Die Frist beginnt erst, wenn Sie
erhalten haben.
Bekommen Sie diese Informationen oder die Vertragsbedingungen erst nach Vertragsabschluss, beginnt die Rücktrittsfrist erst mit deren vollständigem Erhalt.
Kein Rücktrittsrecht nach den Fernabsatzregeln besteht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Das betrifft zum Beispiel viele Reise- oder Gepäckversicherungen.
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