junge Frau betrachtet Rechnungen
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Löschungsquittung: Die Kosten trägt die Bank

Banken dürfen für die Ausstellung einer Löschungsquittung oder Löschungsurkunde keine Gebühren verlangen. Das gilt auch für die Kosten der Beglaubigung. Diese sind von der Bank zu tragen.

Haben Sie in der Vergangenheit für eine Löschungsquittung bezahlt, können Sie das verrechnete Entgelt grundsätzlich bis zu 30 Jahre nach der Zahlung von Ihrer Bank zurückfordern.

Auf einen Blick

  • Banken dürfen keine Gebühren für die Ausstellung einer Löschungsquittung oder Löschungsurkunde verlangen.
  • Auch Beglaubigungskosten dürfen nicht an Kreditnehmer weiterverrechnet werden.
  • Die Löschungsquittung wird benötigt, um eine Hypothek nach vollständiger Kreditrückzahlung aus dem Grundbuch löschen zu lassen.
  • Bereits bezahlte Entgelte können grundsätzlich bis zu 30 Jahre nach der Zahlung zurückgefordert werden.

OGH erklärt Gebühren für unzulässig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat 2025 in einem Verfahren gegen die BAWAG entschieden, dass das verrechnete Entgelt von 130 Euro für die Ausstellung einer Löschungsquittung gröblich benachteiligend und daher unzulässig ist (§ 879 Abs. 3 ABGB). Das gilt auch für Kosten der Beglaubigung.

Warum muss die Bank die Kosten tragen?

Die Hypothek dient ausschließlich der Absicherung der Bank. Nach der vollständigen Rückzahlung des Kredits ist die Bank verpflichtet, die für die Löschung der Hypothek erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.

Die damit verbundenen Kosten gehören zum Sicherungsinteresse der Bank und dürfen daher nicht auf Kreditnehmer überwälzt werden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Die Entscheidung des OGH geht über den konkreten Einzelfall hinaus. Banken dürfen künftig generell keine Gebühren mehr für die Ausstellung einer Löschungsquittung oder Löschungsurkunde verrechnen.

Haben Sie in der Vergangenheit dennoch ein Entgelt bezahlt, können Sie dieses grundsätzlich von Ihrer Bank zurückfordern. Der Rückforderungsanspruch verjährt erst 30 Jahre nach der Zahlung.

Unser Tipp

Prüfen Sie Ihre Kreditunterlagen oder Kontoauszüge. Wurde Ihnen für die Ausstellung einer Löschungsquittung oder für deren Beglaubigung ein Entgelt verrechnet, können Sie die Rückzahlung von Ihrer Bank verlangen.

 

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