
Autoverleih 123-Transporter insolvent
Über das Unternehmen 123 Shared Mobility GmbH – besser bekannt als "123 Transporter" wurde am 7. Oktober 2025 am Landesgericht Wiener Neustadt ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Bei "123 Transporter" konnten Konsument:innen online einen Lieferwagen buchen. Schon in der Vergangenheit langten zahlreiche Beschwerden unzufriedener Kund:innen in Bezug auf nicht zurückbezahlte Kautionen und unberechtigte Vertragsstrafen bei den Expert:innen der Arbeiterkammer ein. Welche Möglichkeiten es für Kund:innen gibt, Geld zurückzubekommen, erfahren Sie hier:
Anmeldung im Sanierungsverfahren
Ab Eröffnung des Sanierungsverfahrens gibt es die Möglichkeit, offene Forderungen (z.B. die nicht zurückgezahlte Kaution) beim Insolvenzgericht anzumelden. Laut dem veröffentlichten Beschluss erhalten die Gläubiger maximal eine Quote von 20 % der Forderung, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, zurück.
Vorsicht!
Für die Forderungsanmeldung ist eine Gerichtsgebühr in Höhe von € 31,- zu entrichten. Besonders bei kleineren Forderungen sollte geprüft werden, ob eine Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Falle einer Vertragsstrafe von beispielsweise 200 Euro und einer Sanierungsquote von 20 Prozent würde man lediglich 9 Euro retour erhalten.
Die Anmeldung kann formfrei erfolgen, muss jedoch unter Angabe des entsprechenden Aktenzeichens (gegenständlich: 11 S 114/25p) beim zuständigen Insolvenzgericht LG Wiener Neustadt eingebracht werden. Eine Anmeldung kann bis zum 31.12.2025 erfolgen. Über den Sanierungsplan wird am 29. Jänner 2026 abgestimmt. Weitere Informationen und ein entsprechendes Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link: Insolvenzanmeldung.
Weitere Informationen können Sie der Ediktsdatei entnehmen. Als Masseverwalter wurde die Leeb & Weinwurm Rechtsanwälte GmbH bestellt. Bei Fragen zum Verfahren können sich betroffene Konsument:innen direkt an die Kanzlei wenden: 123transporter@wlp.at.
Chargeback bei Zahlung mittels Kredit- oder Debitkarte
Kund:innen, die von der Insolvenz der 123 Shared Mobility GmbH betroffen sind, haben weiters die Chance, ihre geleistete Kaution mittels "Chargeback" zurückzuholen. Voraussetzung ist, dass die Kaution mit Kreditkarte oder Debitkarte geleistet wurde. Dann können Kund:innen bei ihrer Bank über eine sogenannte Umsatzreklamation ein "Chargeback"-Verfahren einleiten. Die Frist dafür beträgt in der Regel 120 Tage ab dem Transaktionsdatum. Die Banken stellen hierfür meist eigene Formulare (online oder in der Filiale) zur Verfügung.
"Chargeback" ist bei Österreichs Banken gängige Praxis und bei allen Kreditkarten und Debitkarten, etwa von MasterCard oder Visa, Standard. Zuletzt sind bei der Insolvenz der Möbelkette Kika/Leiner oder auch des Reiseanbieters FTI für Mietwagen- oder Hotelbuchungen, die nicht als Pauschalreise versichert waren, Zahlungen auf diese Weise rückgebucht worden. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Auf diesem Wege besteht die Chance, es zu vermeiden, Gläubiger in einem Insolvenzverfahren zu werden. Die Forderung entsteht durch die Rückbelastung dann bei jener Bank, die die Kartenzahlungen im Auftrag des Unternehmens als Zahlungsempfänger abwickelt. Bank und Kartenherausgeber prüfen bei einer Umsatzreklamation, ob diese zurecht besteht. Das heißt, jeder Fall muss einzeln geprüft werden und die Rückzahlung kann deshalb nicht garantiert werden.
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