Stipendien und Förderungen
Studienbeihilfe
Die „konventionelle“ staatliche Studienbeihilfe unterstützt Studierende, deren Eltern nicht vollständig für die Finanzierung des Studiums aufkommen können. Die Höhe ist u.a. abhängig vom Einkommen der Eltern, von der Wohnsituation und vom Alter (z.B. max. € 564,–/Monat für unter 24-Jährige, die nicht am Wohnort der Eltern studieren). Hier können Sie nachrechnen, ob Sie Anspruch auf das Stipendium haben.
SelbsterhalterInnen-Stipendium
Das SelbsterhalterInnen-Stipendium richtet sich an Personen, die vor ihrem Studium schon einige Zeit erwerbstätig waren. Die maximale Beihilfe beträgt z.B. für Studierende ab 24 Jahren € 821,–/Monat. Achtung: Pro Jahr dürfen rückwirkend seit 1.1.2020 € 15.000,- dazuverdient werden. (davor € 10.000,-)
Tipp: Antrag stellen lohnt sich!
Viele Studierende, die eigentlich Anspruch auf Studienbeihilfe hätten, stellen nie einen Antrag. Die Antragstellung ist aber nicht kompliziert, viele Informationen müssen nicht von Ihnen selbst angegeben werden (z.B. wird das Einkommen der Eltern direkt vom Finanzamt übermittelt). Stellen Sie einen Antrag auf www.stipendium.at oder bei der Stipendienstelle – es lohnt sich!Familienbeihilfe
Familienbeihilfe kann bis zum 24. Lebensjahr (unter gewissen Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr) beim Finanzamt beantragt werden. Für Berufstätige ist auch hier die Zuverdienstgrenze von 15.000,- Euro (bis 31.12.2019 10.000,- Euro) zu beachten!
Bildungskarenz & Bildungsteilzeit
Die Bildungskarenz bzw. die Bildungsteilzeit ermöglichen es Beschäftigten, ihr Arbeitsverhältnis für eine gewisse Dauer zu unterbrechen bzw. zu reduzieren, um sich (noch mehr) auf das Studium konzentrieren zu können. Dafür braucht es eine Einigung mit Ihrem/Ihrer ArbeitgeberIn.
Studienabschluss-Stipendium (SAS)
Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an Studierende, die einige Zeit erwerbstätig waren und die ihr Studium voraussichtlich innerhalb der nächsten 18 Monate abschließen werden. Die Höhe liegt zwischen € 700,– und € 1.200,– pro Monat, allerdings muss die Erwerbstätigkeit vollständig unterbrochen werden.
Stipendien für berufstätiges Uni-Studierende, die Studiengebühren zahlen
Einige Universitäten haben Stipendien-Töpfe für berufstätige Studierende eingerichtet, die länger für ihr Studium brauchen und daher Studiengebühren bezahlen müssen. Informieren Sie sich an Ihrer Universität!
Auslandsbeihilfe & Mobilitätsstipendium
BezieherInnen einer Studienbeihilfe können für ein Auslandssemester die sogenannte Auslandsbeihilfe beantragen. Das Mobilitätsstipendium fördert Studierende, die ihr Studium zur Gänze im Ausland betreiben.
ÖH-Sozialfonds
Studierende, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, können unter bestimmten Umständen eine einmalige Unterstützung aus dem ÖH-Sozialfonds erhalten.
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