Stipendien und Förderungen
Studienbeihilfe
Die „konventionelle“ staatliche Studienbeihilfe unterstützt Studierende, deren Eltern nicht vollständig für die Finanzierung des Studiums aufkommen können. Die Höhe ist unter anderem abhängig vom Einkommen der Eltern, von der Wohnsituation und vom Alter. Der Grundbetrag liegt bei € 361.- monatlich. Von diesem Betrag ausgehend gibt es Minderungen und Erhöhungen. Hier können Sie nachrechnen, ob Sie Anspruch auf das Stipendium haben.
Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt richtet sich an Personen, die vor ihrem Studium schon einige Zeit erwerbstätig waren. Die maximale Beihilfe beträgt zum Beispiel für Studierende ab 27 Jahren € 977,–/Monat. Pro Jahr dürfen rückwirkend € 15.000,- dazuverdient werden.
Tipp
Antrag stellen lohnt sich!
Viele Studierende, die eigentlich Anspruch auf Studienbeihilfe hätten, stellen nie einen Antrag. Die Antragstellung ist aber nicht kompliziert, viele Informationen müssen nicht von Ihnen selbst angegeben werden (z.B. wird das Einkommen der Eltern direkt vom Finanzamt übermittelt). Stellen Sie einen Antrag auf www.stipendium.at oder bei der Stipendienstelle – es lohnt sich!
Familienbeihilfe
Familienbeihilfe kann bis zum 24. Lebensjahr (unter gewissen Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr) beim Finanzamt beantragt werden. Für Berufstätige ist auch hier die Zuverdienstgrenze von 15.000,- Euro zu beachten!
Bildungskarenz & Bildungsteilzeit
Die Bildungskarenz bzw. die Bildungsteilzeit ermöglichen es Beschäftigten, sich für eine Dauer von bis zu 12 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen bzw. die Arbeitszeit um bis zu 50 Prozent zu reduzieren, um sich (noch mehr) auf das Studium konzentrieren zu können. Dafür braucht es eine Einigung mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in.
Studienabschluss-Stipendium (SAS)
Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an Studierende, die einige Zeit erwerbstätig waren und die ihr Studium voraussichtlich innerhalb der nächsten 18 Monate abschließen werden. Die Höhe liegt zwischen € 741,– und € 1.270,– pro Monat, allerdings muss die Erwerbstätigkeit vollständig unterbrochen werden.
Stipendien für berufstätige Uni-Studierende, die Studiengebühren zahlen
Einige Universitäten haben Stipendien-Töpfe für berufstätige Studierende eingerichtet, die länger für ihr Studium brauchen und daher Studiengebühren bezahlen müssen. Informieren Sie sich an Ihrer Universität!
Auslandsbeihilfe & Mobilitätsstipendium
BezieherInnen einer Studienbeihilfe können für ein Auslandssemester die sogenannte Auslandsbeihilfe beantragen. Das Mobilitätsstipendium fördert Studierende, die ihr Studium zur Gänze im Ausland betreiben.
ÖH-Sozialfonds
Studierende, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, können unter bestimmten Umständen eine einmalige Unterstützung aus dem ÖH-Sozialfonds erhalten.
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