Unterrichtszeit - Arbeitszeit
Wie passen Berufsschule und Ausbildung im Betrieb unter einen Hut? Diese Regeln gelten, damit Sie nicht mehr im Einsatz sind, als das Gesetz erlaubt.
Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. So dürfen Jugendliche bis 18 Jahre nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
In besonderen Fällen darf jedoch von dieser Normalarbeitszeit abgewichen werden:
Jede Arbeitsleistung, die über die festgelegte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, gilt für Jugendliche als Überstunde. Grundlage dafür ist das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz oder der entsprechende Kollektivvertrag.
Bei Lehrlingen, die älter als 18 Jahre alt sind, ist für die Berechnung der Überstunden-Entlohnung der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. das niedrigste Angestelltengehalt heranzuziehen. Kollektivverträge können auch für Lehrlinge, die noch nicht 18 Jahre alt sind, höhere Überstundenentgelte vorsehen.
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