Pflegeausbildungszuschuss

Sie wollen sich beruflich neu orientieren und interessieren sich für eine Ausbildung im Pflegebereich? Damit Sie in der Zeit der Ausbildung nicht ohne Einkommen dastehen, gibt es als Ausbildungsbeitrag bzw. Praktikumsgeld den Pflegeausbildungszuschuss. Hier erfahren Sie, ob diese Förderung für Sie in Frage kommt, wie Sie den Antrag stellen und wieviel Geld Sie bekommen! 

Wann kommt der Pflegeausbildungszuschuss für mich in Frage?

Den Pflegeausbildungszuschuss können Sie beantragen, wenn Sie keine AMS-Leistung beziehen und eine der folgenden Ausbildungen machen bzw. machen wollen:

  • Ausbildungen an einer Gesundheits- und Krankenpflege Schule, darunter auch für Lehrgänge nach §96 GuK
  • Pflegerische Ausbildungen an einer Fachhochschule
  • Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf mit Pflegeassistenz-Modul
  • Ausbildung zur Behindertenbegleitung
  • für die Zeit der Praktikumsmonate, wenn Sie Schüler:in an einer BMS bzw. BHS für Pflegeberufe sind und ihre Praktikumsmonate machen

Sie sind arbeitslos?

Wenn Sie eine AMS-Leistung beziehen, können Sie zwar nicht den Pflegeausbildungszuschuss beziehen, aber für Sie kommt das Pflegestipendium in Frage!

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegeausbildungszuschuss?

Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Welche Stelle in welchem Bundesland dafür zuständig ist, finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums.

Wieviel Geld bekomme ich?

Der Ausbildungsbeitrag beträgt 600 Euro im Monat. Er ist nicht einkommenssteuerpflichtig und es wird davon auch kein Sozialversicherungsbeitrag abgezogen.

Sie bekommen den Pflegeausbildungszuschuss auch in Ihren Ausbildungsmonaten!

Darf ich dazuverdienen?

Ja! Für den Pflegeausbildungszuschuss gelten keine Zuverdienstgrenzen.

Wie lange kann ich den Zuschuss beziehen?

Sie bekommen den Zuschuss für die gesamte Ausbildungsdauer.

Ausnahme

Wenn Sie BMS bzw. BHS Schülerin für Pflegeberufe sind, bekommen Sie den Zuschuss als „Praktikumsgeld“ ausschließlich in ihren Praktikumsmonaten.

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