Weiterbildungsbeihilfe und -teilzeitbeihilfe
Mit 8. Juni 2026 wird als Nachfolgemodell der abgeschafften Bildungskarenz die Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe eingeführt.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmer:innen. Ziel ist es, durch Qualifizierung die Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen zu sichern und sie beim beruflichen Aufstieg zu unterstützen.
Grundsätzlich sind Kurs- bzw. Personalkosten bei Qualifizierungen (im Ausmaß von zumindest 16 Wochenstunden) von folgenden vollversicherten oder karenzierten Beschäftigtengruppen (auch freie Dienstnehmer:innen) förderbar, wenn die Schulung eines der folgenden Ziele verfolgt:
Arbeitnehmer:innen mit höchstens Pflichtschulabschluss, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
Arbeitnehmerinnen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
Arbeitnehmer:innen mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
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AK Niederösterreich
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AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
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