Fachkräfte-Stipendium
Das Stipendium fördert Ausbildungen von Erwachsenen, die bis Ende 2020 begonnen werden. Die AK fordert einen Ausbau des Fachkräftestipendiums.
Wer seine Lehrzeit nicht abgeschlossen hat oder Tätigkeiten verrichtet, die dem Berufsbild eines Lehrberufes entsprechen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Lehrabschlussprüfung ablegen und dadurch einen Berufsabschluss erwerben.
Lehrlinge können die Abschlussprüfung machen, wenn sie
Auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können die Prüfung ablegen, wenn sie den Erwerb der für den jeweiligen Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse glaubhaft machen können - in der Regel sind dies einschlägige Tätigkeiten im Ausmaß der Hälfte der Lehrzeit im jeweiligen Beruf.
Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist erst zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die PrüfungswerberInnen in einem regulären Lehrverhältnis frühestens die Prüfung hätte ablegen dürfen.
Behinderte Personen, die im Wege der Rehabilitation in einem Beruf ausgebildet wurden, müssen ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, und zwar ohne Rücksicht auf das genannte Mindestalter.
Personen, die das 22. Lebensjahr vollendet haben und für den betreffenden Lehrberuf bereits Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben, können die praktische Prüfung der Lehrabschlussprüfung auch in zwei Teilen ablegen.
Zur Prüfungsvorbereitung werden für manche Lehrberufe Vorbereitungslehrgänge angeboten. Manche Lehrgänge umfassen 1 bis 4 Semester, andere dauern einige Stunden oder wenige Tage. Die Unterrichtszeit ist unterschiedlich, aber der Besuch ist in der Regel berufsbegleitend möglich. Vorbereitungslehrgänge sind gebührenpflichtig, die Kosten richten sich wesentlich nach der Kursdauer. Anträge auf Kurskostenförderung sind möglich, die Höhe der Förderungen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die Kurskostenförderung können Sie beispielsweise beim AMS, bei der Gewerkschaft oder bei den zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland beantragen. Welche Förderungen Sie beantragen können, finden Sie auf www.kursfoerderung.at.
Die Lehrabschlussprüfung wird vor einer Kommission abgelegt. Sie unterscheidet sich in den Berechtigungen nicht von anderen Lehrabschlussprüfungen.
Die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung muss bei der Lehrlingsstelle der jeweiligen Wirtschaftskammer beantragt werden. Die Zulassung wird per Bescheid erteilt.
Broschüren
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