Studienberechtigungsprüfung
Um ein Studium zu beginnen braucht man nicht unbedingt die "normale" Matura: Mit der Berufsreifeprüfung (BRP) kann man die Zulassung für alle Studienrichtungen erwerben, die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht den Zugang zu einer bestimmten Studienrichtungsgruppe.
Die Berufsreifeprüfung
Personen, die bestimmte berufliche Ausbildungen absolviert bzw. bestimmte Prüfungen abgelegt haben, können zur BRP zugelassen werden (mehr dazu unter „Berufsreifeprüfung“). Die BRP wird allgemein als Matura anerkannt. Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung (BRP) ist bei einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen. Die letzte Teilprüfung kann mit Erreichen des 19. Lebensjahres abgelegt werden. Bereits erworbene Abschlüsse oder Zertifikate (z.B. Sprachzertifikate, Meisterprüfungen) können als Teilprüfungen angerechnet werden. Die BRP besteht aus vier Teilprüfungen (bei Anrechnungen weniger).
Die Studienberechtigungsprüfung
Mit der Studienberechtigungsprüfung (SBP) erlangt man die allgemeine Universitätsreife für Bachelor- und Diplomstudien. Die SBP besteht aus fünf Prüfungsteilen (Pflichtfächer und Wahlfächer). Wer eine Meister- oder Befähigungsprüfung hat, kann vom Wahlfach befreit werden.
Für die Zulassung zur SBP ist ein schriftliches Ansuchen beim Rektorat der jeweiligen Universität einzubringen. Das Mindestalter für die BewerberInnen beträgt 20 Jahre. BewerberInnen müssen eine entsprechende berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium vorweisen. Weitere Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige können ebenfalls zur SBP zugelassen werden.
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