Studienabschluss-Stipendium
Finanzielle Unterstützung für diejenigen, die ihr Studium in den nächsten 18 Monaten abschließen: Wann Sie berechtigt sind und wie viel Sie bekommen.
Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine "Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium)!
Selbsterhalter:innen sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 10.692,–/Jahr erzielt haben. Für Anträge bis 31. August 2024 ist aufgrund von Übergangsbestimmungen noch ein Einkommen in Höhe von mindestens € 8.580,- jährlich ausreichend.
Das Einkommen der Eltern spielt bei der "der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium), im Gegensatz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.
Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein Selbsterhalter:innen-Stipendium (z.B. Altersgrenze) finden Sie hier.
Die maximale Höhe des Studienbeihilfe nach Selbsterhalt beträgt monatlich € 891,–. Für Studierende ab 27 Jahren beträgt sie € 923.- monatlich. Zuschläge gibt es für Studierende mit Kindern und behinderte Studierende.
Die Anspruchsdauer umfasst die für die Ausbildung vorgesehene Studiendauer zuzüglich eines Semesters („Toleranzsemester“).
Die Antragstellung erfolgt über die vorgesehenen Formulare der Studienbeihilfe, die bei der Stipendienstelle und über die Homepage www.stipendium.at erhältlich sind. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie bei der Stipendienstelle beraten!
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
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