Krankes Kind mit Mama
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Wegen Pflegefreistellung gekündigt: Arbeiterkammer erkämpft über 8.000 €!

Frau M. (Name geändert) begann als Service-Mitarbeiterin in einem großen Unternehmen in Wien zu arbeiten. Als ihr Sohn erkrankte und sie zwei Tage Pflegefreistellung nehmen musste, um ihn zu pflegen – selbstverständlich mit ärztlicher Bestätigung des Kinderarztes – teilte ihr der Vorgesetzte mit, dass es keinen schlanken Fuß machen würde, wenn ihr Sohn schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses krank werde und sie nun dafür Pflegefreistellung nehmen müsse. Deshalb werde man sich in der Probezeit von ihr trennen.
AK  Arbeitsrechtsexperte Albert Werfring: „Wir empfehlen, für die Pflegefreistellung immer eine ärztliche Bestätigung einzuholen.“

Frau M. wandte sich an die AK Wien

Nach Intervention der AK wurde als Schadenersatz das Gehalt bis zum Ende der vereinbarten Befristung sowie eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung bezahlt – in Summe € 8.287,42 brutto.

Albert Werfring, Arbeitsrechtsexperte in der AK Wien rät: „Wir empfehlen, für die Pflegefreistellung immer einen entsprechenden Nachweis wie zum Beispiel eine ärztliche Bestätigung einzuholen, so hat man im Streitfall einen geeigneten Beweis.

Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt und eine Mitarbeiterin nur deshalb zu kündigen, weil sie ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen muss, ist genau das – Diskriminierung.

Sie haben Fragen zur Pflegefreistellung?

Bei näheren Fragen zur Pflegefreistellung für Ihre nahen Angehörigen, oder zu allen Fragen rund um die Kündigung beraten wir Sie in der Arbeiterkammer auch gerne.“

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