Schwerarbeitspension
Für wen zahlt sich die Schwerarbeitspension aus? Welche Kriterien müssen Sie dafür erfüllen? Welche Tätigkeiten zählen zur Schwerarbeit?
Die einen kriegen eine Nachricht zum Pensionskonto, die anderen nicht. Warum eigentlich? Nach zwei Pensionsreformen (2003 und 2005) gibt es verschiedene Rechtslagen in der Pensionsversicherung. Welche für Sie gilt, hängt von Ihrem Jahrgang ab und zum Teil auch davon, wann Sie Versicherungszeiten erworben haben.
Für Sie gelten die Bestimmungen der Pensionsreform 2003. Die Regelungen der neuen Gesetzeslage (APG) betreffen Sie nur in zwei Fällen:
In diesem Fall wird Ihre Pensionshöhe ausschließlich auf Basis des neuen Pensionskontorechts berechnet.
Auch für Sie gilt das neue Pensionskontorecht. Sie haben 2014 eine Kontoerstgutschrift bekommen, mit der alle bisher erworbenen Pensionsansprüche zusammengefasst und abgerechnet sind. Diese wurden ins Pensionskonto übertragen, wo künftig alle weiteren Pensionsansprüche gesammelt werden.
Früher hat die PVA für die Pensionsberechnung die 15 „besten“ Jahre herangezogen, davon das Durchschnittseinkommen errechnet und die Pensionshöhe abgeleitet. Die Pensionshöhe ist mit 80 % des Durchschnittseinkommens begrenzt.
Mit der Pensionsreform 2003 wird der Durchrechnungszeitraum stufenweise angehoben und auf ein ganzes Arbeitsleben (40 Jahre bzw. 480 Beitragsmonate) ausgedehnt.
Jahr | Durchrechnungsjahre |
---|---|
2018 | 30 |
2019 | 31 |
2020 | 32 |
2021 | 33 |
2022 | 34 |
2023 | 35 |
2024 | 36 |
2025 | 37 |
2026 | 38 |
2027 | 39 |
2028 | 40 |
Für viele Versicherte bedeutet das extrem hohe Einbußen bei der Pensionshöhe. Aufgrund des hohen öffentlichen Drucks führte die damalige Regierung einen Verlustdeckel ein, um die überfallsartige Kürzung abzumildern.
Ihre Pension wird ausschließlich nach dem Pensionskonto-Gesetz errechnet. Und das geht so:
Sie haben zum Teil Pensionsansprüche nach alten Gesetzeslagen erworben. Diese wurden bis zum 31.12.2013 zusammengefasst und auf das Pensionskonto übertragen. Die so genannte „Erstgutschrift“ ist Ihr Startkapital am Pensionskonto, das jährlich folgendermaßen anwächst:
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