Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld wird auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt genannt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt.

Achtung!

Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und ist auch im Arbeitsvertrag kein Urlaubsgeld vereinbart, erhalten Sie kein Urlaubsgeld!

Urlaubsentgelt

Vom Urlaubsgeld zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt. Darunter versteht man jenes Entgelt, das Ihnen während Ihres Urlaubes zusteht, obwohl Sie in dieser Zeit keine Arbeit leisten.

Das Urlaubsentgelt umfasst den Grundlohn/Grundgehalt sowie sonstige Entgeltbestandteile (z.B. Prämien, Provisionen, Akkordlöhne, Zulagen und Überstunden) im Durchschnitt der letzten voll gearbeiteten 13 Wochen. Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld und Diäten werden nicht eingerechnet.

Wichtig!

Das Urlaubsentgelt ist bei Antritt des Urlaubs für die ganze Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen.

Brutto Netto Rechner

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Weihnachts- & Urlaubsgeld

Ob Sie Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben und wie viel Sie bekommen, regelt der Kollektivvertrag. Wissenswertes zu den Sonderzahlungen.

Urlaubs­ersatz­leistung

Das passiert mit nicht verbrauchtem Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird: Bedingungen, Höhe und Berechnung der Urlaubsersatzleistung.

An­spruch auf Ur­laub

ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Wissenswertes von „Arbeiten im Urlaub“ bis „Verjährungsfrist“.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz