Lohnabrechnung
Ausstehendes Gehalt, Abfertigung, Resturlaub usw.: Machen Sie offene Ansprüche schriftlich geltend, um sie im Streitfall nachweisen zu können.
Ob beim Start in ein neues Arbeitsverhältnis oder beim Ende einer Beschäftigung – bestimmte Unterlagen stehen Ihnen als Arbeitnehmer:in gesetzlich zu.
Vom Lohnzettel über die An- und Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bis hin zum qualifizierten Arbeitszeugnis: Diese Dokumente sind wichtig für Ihre berufliche Zukunft und oft auch für Behörden oder neue Arbeitgeber:innen. Hier erfahren Sie, welche Arbeitspapiere Ihnen zustehen und worauf Sie achten sollten.
Ihr:e Arbeitgeber:in muss Sie bereits bei der ÖGK anmelden, bevor Ihr Arbeitsverhältnis beginnt. Die Abmeldung von der ÖGK muss durch Ihre:n Arbeitgeber:in innerhalb von 7 Tagen nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erfolgen. In beiden Fällen haben Sie Anspruch auf eine Kopie der Meldung. Diese muss von der ÖGK bestätigt sein.
Die Arbeitsbescheinigung brauchen Sie, um das Arbeitslosengeld zu beantragen. Ihr:e Arbeitgeber:in muss sie daher am Ende des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Ausnahme: Ihr:e Arbeitgeber:in wickelt die Meldungen bei der ÖGK über ELDA ab. In diesem Fall reicht die An- oder Abmeldung bei der ÖGK für Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld.
Stellt Ihnen Ihr:e Arbeitgeber:in trotz Aufforderung ohne Begründung keine Arbeitsbescheinigung aus, hilft Ihnen das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter. Zusätzlich können Sie oder das AMS Ihre:n Arbeitgeber:in bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen (§ 71 Abs.1 Arbeitslosenversicherungsgesetz).
Sie haben ein eAMS-Konto? Dann können Sie das Arbeitslosengeld auch elektronisch beantragen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsmarktservice.
Sie brauchen eine Arbeits- und Entgeltbestätigung, wenn Sie schon länger krank sind und Ihr:e Arbeitgeber:in daher nur mehr das halbe Entgelt oder gar nichts mehr zahlen muss. Denn nur damit können Sie Krankengeld bei der ÖGK beantragen.
Klemens Kreuz ist seit 2 Monaten als Arbeiter bei Klara Halle beschäftigt. Er erkrankt schwer und ist 14 Wochen in Krankenstand. Frau Halle muss in diesem Fall 6 Wochen das volle und danach 4 Wochen das halbe Entgelt zahlen. Danach muss Frau Halle nichts mehr zahlen.
Zusätzlich zum halben Entgelt bekommt Klemens Kreuz von der ÖGK das halbe Krankengeld. Danach bekommt er das volle Krankengeld. Sowohl das halbe als auch das volle Krankengeld muss er bei der ÖGK beantragen.
Eine Arbeits- und Entgeltbestätigung brauchen Sie weiters, um das Wochengeld zu beantragen. Wenn Ihre Firma die Bestätigung nicht direkt an die ÖGK geschickt hat, muss sie Ihnen diese Bestätigung ausstellen. Geschieht das nicht, oder sind die Angaben in der Bestätigung unwahr, können Sie eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstatten.
Ihr:e Arbeitgeber:in muss Ihnen einmal pro Monat kostenlos Arbeitszeitaufzeichnungen übermitteln, wenn Sie es nachweislich verlangen.
Ihr:e Arbeitgeber:in muss Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses ein einfaches Arbeitszeugnis (Endzeugnis) ausstellen. Allerdings nur dann, wenn Sie es verlangen.
Ein einfaches Zeugnis enthält diese Angaben:
Nicht zulässig sind Angaben, die es Ihnen erschweren, eine neue Arbeit zu finden.
Angaben in qualifizierten Zeugnissen
Wenn Sie ein qualifiziertes Zeugnis bekommen, beachten Sie bitte: Die Beurteilung Ihrer Leistungen sollte unbedingt im Superlativ formuliert sein. Denn nur dann ist es ein sehr gutes Zeugnis. Solche Worte sollten vorkommen: stets zur vollsten Zufriedenheit, bestens, überaus etc.
Die Kosten eines Zeugnisses
Das Endzeugnis zahlt Ihr:e Arbeitgeber:in.
Verlangen Sie im bestehenden Arbeitsverhältnis ein Zeugnis (= Zwischenzeugnis), muss der:die Arbeitgeber:in die Kosten nicht tragen. In diesem Fall dürfen die angefallenen Zeugniskosten von Ihnen zurück verlangt werden. Beispielsweise die Kosten für die Arbeitszeit des Verfassens des Zeugnisses.
Wird Ihnen kein korrektes Zeugnis ausgestellt, können Sie beim Arbeits-und Sozialgericht klagen.
Ihr:e Arbeitgeber:in muss Ihnen monatlich eine Gehalts- oder Lohnabrechnung ausstellen. Gemäß Einkommenssteuergesetz bzw. Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz hat diese Gehalts- oder Lohnabrechnung folgende Angaben zu enthalten:
Die Ausstellung der Abrechnung können Sie bei Gericht einklagen.
Wird Ihr Arbeitsverhältnis beendet, haben Sie Anspruch auf eine Endabrechnung mit denselben Angaben wie bei der monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung.
Bekommen Sie die Abrechnung oder das offene Entgelt nicht, fordern Sie Ihre:n Arbeitgeber:in mit einem eingeschriebenen Brief dazu auf. Nennen Sie im Schreiben eine ca. 10-tägige Frist mit genauem Datum. Und nicht vergessen: Heben Sie die Kopie des Schreibens und den Einschreibzettel auf.
Sie verlieren nach vielen Arbeitsverträgen oder Kollektivverträgen Ihre Ansprüche, wenn Sie sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich einfordern.
Am Ende eines Arbeitsverhältnisses muss Ihnen Ihr:e Arbeitgeber:in einen Jahreslohnzettel ausstellen, wenn Sie dies verlangen.
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