Schwerarbeitspension
Für wen zahlt sich die Schwerarbeitspension aus? Welche Kriterien müssen Sie dafür erfüllen? Welche Tätigkeiten zählen zur Schwerarbeit?
Es gibt weiterhin Möglichkeiten, vor dem Regelpensionsalter in Pension zu gehen, und zwar:
Darüber hinaus gibt es noch die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension, die wegen geminderter Arbeitsfähigkeit gewährt wird.
Nach Vollendung des 60. Lebensjahres können Männer eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für Frauen gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für Männer. Weil bis zum 1.12.1963 geborene Frauen ohnehin mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Alterspension in Anspruch nehmen können, kommt die Schwerarbeitspension grundsätzlich nur für ab 2.12.1963 geborene Frauen ab dem Jahr 2024 in Betracht.
Für ab dem 1.1.1959 und vor dem 1.1.1964 geborene Frauen besteht jedoch die Möglichkeit, eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach Vollendung des 55. Lebensjahres (Frauen) in Anspruch zu nehmen, wenn die erforderlichen Schwerarbeitsmonate vorliegen und 480 Beitragsmonate erworben haben. Dabei beträgt der Abschlag 1,8 % pro Jahr (0,15 % pro Monat) des Pensionsantrittes vor dem Regelpensionsalter.
Als Schwerarbeit gelten bestimmte Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden:
Abschläge
Sollten Sie in Schwerarbeitspension gehen, müssen Sie mit einem Abschlag in Höhe von 1,8 % pro Jahr rechnen.
Sollten Sie das 62. Lebensjahr beendet und bereits 480 Versicherungsmonate (= 40 Jahre) erworben haben, können Sie in Korridorpension gehen.
Da die Korridorpension frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann, kommt sie für Frauen ab 2028 in Betracht. Für Frauen wird sie später von Bedeutung, weil sie bereits vor Vollendung des 62. Lebensjahres in die Regelalterspension gehen können.
Wenn Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, gibt es Abschläge, sprich: weniger Pension. Wenn Sie nach dem Regelpensionsalter gehen, bekommen Sie dafür eine höhere Pension. Für jedes Jahr früher oder später wird Ihnen ein bestimmter Prozentsatz abgezogen oder dazugerechnet. Dazu ein Beispiel:
Im Einzelfall ist die Steigerung der Pension abhängig von der Höhe des weiteren Jahreseinkommens (für die Gutschriften) sowie der jeweiligen Aufwertungszahlen.
Männer können eine Langzeitversicherungspension in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für Frauen gilt folgende Regelung:
Geburt | Pensions-Antrittsalter | Beitragsmonate |
---|---|---|
1959 | 57 | 504 (42 Jahre) |
1960 | 58 | 516 (43 Jahre) |
1961 | 59 | 528 (44 Jahre) |
1.1.1962 bis 1.12.1963 | 60 | 540 (45 Jahre) |
2.12.1963 bis 1.6.1964 | 60 Jahre 6 Monate | |
2.6.1964 bis 1.12.1964 | 61 | |
2.12.1964 bis 1.6.1965 | 61 Jahre 6 Monate | |
Ab 2.6.1965 | 62 |
Da sich bei Frauen, die zwischen 1.1.1962 und 1.12.1965 geboren sind, das Antrittsalter einer Langzeitversicherungspension mit jenem einer regulären Alterspension deckt, besteht für diese Gruppe ein Anspruch auf eine abschlagsfreie Alterspension, ohne die besonderen Voraussetzungen für eine Langzeitversicherungspension zu erfüllen.
Abschläge
Bei Vorliegen von mindestens 540 Beitragsmonaten (45 Jahre) auf Grund einer Erwerbstätigkeit, kann eine Korridorpension, Schwerarbeitspension, Langzeitversicherungspension, Invaliditätspension bzw. Berufsunfähigkeitspension abschlagsfrei zuerkannt werden, wenn bis zum 31.12.2021 mindestens 45 Arbeitsjahre vorliegen.
Zu den 540 Beitragsmonaten zählen auch maximal 60 Monate der Kindererziehung, soweit diese sich nicht mit den Zeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit decken. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes werden jedoch nicht berücksichtigt.
Die Pensionsversicherungsanstalt bietet eine umfassende Broschüre zum „Altrecht“, auf die wir Sie gerne verweisen. Wende Sie sich bei Fragen gerne an das Sozialversicherungsteam in Ihrer Arbeiterkammer!
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