Befreiung von der Rezeptgebühr
Krank sein kostet Geld – Sie zahlen für jedes in der Apotheke eingelöste Rezept eine Gebühr. In manchen Fällen gibt es aber Rezeptgebührenbefreiung.
Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2024 ist im November 2023 fällig. Die Gebühr von 13,35 Euro wird von Arbeitgeber:in oder beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) am 15. November jeden Jahres eingehoben.
Von der Gebühr befreit sind u.a.
Haben Sie mehrere Arbeitgeber:innen, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf. Sie können bares Geld wert sein. Und so geht’s: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.
Die E-Card gilt für alle Vertragsärzt:innen in Österreich.
Die Rückseite der E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte) gilt bei Vertragspartner:innen und Vertragskrankenanstalten in allen EU-Staaten, in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.
In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auch. Vor der Behandlung müssen Sie sich aber bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort eine Anspruchbescheinigung ("Krankenschein") holen.
Für Reisen in die Türkei müssen Sie weiterhin einen bilateralen Auslandsbetreuungsschein bei Arbeitgeber:in oder der ÖGK beantragen.
Sie wollen nach ins Großbritannien reisen? Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt auch nach dem Brexit für alle österreichischen Versicherten und deren Mitversicherten.
Sie bekommen die E-Card nicht jedes Jahr neu, sie bleibt gültig.
Seit dem 01.01.2020 wird eine neue Generation von E-Cards ausgegeben - mit Foto. Kinder unter 14 Jahren erhalten keine E-Card mit Foto. Personen über 70 Jahren und Personen ab Pflegestufe 4 sind von der Fotopflicht ausgenommen. Für alle anderen gilt, dass alle E-Cards ohne Foto bis Ende 2023 getauscht werden müssen.
Dabei wird von der Sozialversicherung automatisch ein vorhandenes Foto aus einer der folgenden Quellen verwendet, und zwar in dieser gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge:
Hier können Sie überprüfen, ob für Sie ein Foto vorhanden ist: Foto-Sofort-Check
Wenn Sie keines dieser Dokumente besitzen, dann müssen Sie selbst ein Foto zu einer Registrierungsstelle bringen! Sie sollten das Foto 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihrer E-Card, jedenfalls vor Ende 2023 bringen.
Wenn Sie die Karte beim Arzt- oder Spitalsbesuch in Österreich nicht dabeihaben, genügt zur Behandlung auch Ihre Sozialversicherungsnummer. Wichtig ist, dass Sie die E-Card jedenfalls nachbringen.
Wenn Ihre Karte verloren gegangen ist oder sie gestohlen wurde, melden Sie sich bitte bei der E-Card Servicenummer unter 050 124 3311.
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