Insolvenzentgelt und Pflichtveranlagung
Wer Geld aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds bekommen hat und über der Steuergrenze liegt, muss eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Die Firma, in der Sie arbeiten, ist pleite? Das ist eine Zeit großer Ängste. Sie müssen da aber nicht alleine durch: Die Arbeiterkammer begleitet Sie in dieser Zeit und achtet darauf, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.
Haben Sie gerade erfahren, dass Ihr:e Arbeitgeber:in insolvent ist? Nehmen Sie bitte sofort mit der Arbeiterkammer (AK) Kontakt auf! Bei Großinsolvenzen, also wenn sehr viele Arbeitnehmer:innen von einer Insolvenz betroffen sind, organisiert die AK Veranstaltungen mit allen Betroffenen.
Kontaktübersicht
Wo Sie Hilfe finden: Hier geht es zum richtigen Kontakt in Ihrem Bundesland!
Sobald Sie sich bei uns melden, beraten und begleiten wir Sie. Wir achten darauf, dass nichts verfällt: Wir melden Ihre Ansprüche innerhalb kurzer Frist bei Gericht an und beantragen sie beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF-Service GmbH). Wir kümmern uns mit dem Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) darum, dass Sie Ihr Geld bekommen und um alles Weitere, was im Verlauf der Insolvenz nötig wird!
Insolvenz heißt: Ihr:e Arbeitgeber:in ist zahlungsunfähig und kann Löhne und Gehälter nicht mehr bezahlen.
Der Arbeitgeber selbst oder ein:e Gläubiger:in beantragt bei Gericht ein Insolvenzverfahren. Dabei gibt es mehrere Verfahrensarten: Soll das Unternehmen z.B. mit Hilfe von außen gerettet werden, sodass möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben (Sanierungsverfahren)? Oder soll es im Konkursverfahren abgewickelt und eventuell geschlossen werden?
Sie haben den Verdacht, dass Ihr:e Arbeitgeber:in in Zahlungsschwierigkeiten ist? Auf www.edikte.justiz.gv.at können Sie Insolvenzverfahren tagesaktuell und kostenlos abrufen!
Für Sie als Arbeitnehmer:in macht es keinen großen Unterschied, ob es ein Insolvenzverfahren oder einen Konkursabweiser gibt. Insolvenzentgelt bekommen Sie in beiden Fällen!
Ja, Sie müssen unbedingt weiter wie gewohnt arbeiten gehen! Ihr Arbeitsverhältnis ist nicht beendet. Das gilt auch, wenn Sie schon länger keinen Lohn bzw. kein Gehalt mehr bekommen haben.
Das ist verständlich und Ihr gutes Recht. Kommen Sie aber unbedingt zu uns, bevor Sie kündigen! In der Insolvenz gibt es dabei Wichtiges zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihnen kein Nachteil entsteht. Hier finden Sie weitere Details!
Das Gericht bestellt für die Firma eine:n Insolvenzverwalter:in. Diese:r übernimmt jetzt alle Aufgaben eines Arbeitgebers. Wenn Sie etwas mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren wollen – z.B. Urlaub oder eine Arbeitszeitveränderung – dann muss der oder die Verwalter:in informiert werden und der Vereinbarung zustimmen.
Sie haben vor der Insolvenz einen Urlaub vereinbart? Diese Vereinbarung bleibt auch nach der Insolvenzeröffnung aufrecht.
Sie wollen in der Insolvenz einen Urlaub beantragen? Dann müssen Sie das mit der Insolvenzverwalterin bzw. dem Insolvenzverwalter vereinbaren.
Es gibt auch Fälle, in denen der alte Arbeitgeber als Schuldner alle Rechte und Pflichten behält („Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“). Bei besonderen Fragen – also z.B., wenn jemand gekündigt werden soll – muss der oder die vom Gericht bestellte Sanierungverwalter:in entscheiden.
Keine Sorge: Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gibt es eine Absicherung durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds. Sie bekommen das Geld, das Ihnen nach dem Gesetz (IESG) zusteht! Hier finden Sie dazu mehr Infos ...
Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) – ein gemeinsamer Verein von Arbeiterkammern und Gewerkschaften – berechnet, was Ihnen zusteht und stellt für Sie alle Anträge beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Sie bekommen Ihr Geld, allerdings nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern von einer öffentlichen Stelle (IEF-Service GmbH).
Wenn Sie Ihr Insolvenzentgelt überwiesen bekommen, fällt Ihnen vielleicht auf, dass Sie einen anderen Netto-Betrag erhalten als gewohnt. Das liegt daran, dass Insolvenzentgelt anders versteuert wird. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt zum Steuerausgleich unten.
Ein Insolvenzverfahren ist komplex und kann leider dauern: Wir bemühen uns, dass Sie ihr Geld möglichst rasch erhalten. Meistens dauert es aber mehrere Monate, bis Sie Ihr Geld bekommen.
Bisher sind Sie es wahrscheinlich so gewohnt: Ihr Lohn bzw. Gehalt wurde von Arbeitgeber:innen-Seite laufend richtig versteuert, bevor es an Sie ausgezahlt wurde.
Aber Achtung, wenn Sie Insolvenz-Entgelt bekommen, ist das anders: Ihr Entgelt wird nun mit einem einheitlichen vorläufigen Steuersatz versteuert. Deshalb bekommen Sie einen anderen Nettobetrag ausbezahlt!
Das heißt: In dem Jahr, in dem Sie Insolvenz-Entgelt beziehen, müssen Sie im Folgejahr eine verpflichtende Arbeitnehmer:innenveranlagung beim Finanzamt machen (Pflichtveranlagung). Es kann sein, dass Sie dann etwas nachzahlen müssen! Mehr dazu finden Sie hier ...
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
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