Diskriminierung verboten!
Die Benachteiligung von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung ist gesetzlich verboten. Doch wie wehrt man sich, wenn Arbeitgeber sich nicht daran halten?
Menschen mit schweren Behinderungen haben oft große Probleme am Arbeitsmarkt: Eine geeignete Stelle zu finden, ist oft unmöglich. Deshalb gibt es Integrative Betriebe.
Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zum Video: Integrative Betriebe.
In Integrativen Betrieben können jene Menschen beschäftigt werden, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht wieder tätig sein können. Sie müssen aber eine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistung erbringen können.
Integrative Betriebe sind modular aufgebaut und umfassen ein Modul Beschäftigung, ein Modul Berufsvorbereitung und ein Modul Dienstleistungen. Menschen mit Behinderungen können ihre Leistungsfähigkeit entwickeln, erhöhen oder wiedergewinnen. So soll die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Der Arbeitsplatz in einem Integrativen Betrieb ist nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht. Wenn eine Vermittlung in einen anderen Betrieb nicht möglich ist, bleibt er den Beschäftigten aber erhalten.
Es gibt einige Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb. Ein Beraterteam aus VertreterInnen von Land, Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumservice sowie der Leitung des jeweiligen Integrativen Betriebes berät über die Aufnahme.
Eventuell werden noch Vertreter:innen von Sozialversicherungsträgern, Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern sowie Fachexpert:innen für Rehabilitation beigezogen.
Geschäftsführ:innen von Integrativen Betrieben sind bei der Aufnahme an die Empfehlungen des Beratungsteams gebunden. Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.
Der Integrative Betrieb übernimmt es, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Es besteht ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das sich am jeweils geltenden Kollektivvertrag orientiert.
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